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Tänzer aus Münster setzt sich für „Kultur ins Grundgesetz“ ein

Die universelle Muttersprache

Münster

Ein fantastisches Bild und ein großes Ziel aus aktuellem Anlass. Keelan Whitmore ist seit der Spielzeit 2014/15 Mitglied des Ensembles des Tanztheaters Münster und setzt sich für die Initiative „Kultur ins Grundgesetz“ ein als Reaktion auf die schlechten Erfahrungen der Kulturschaffenden während der Pandemie.

Gerhard Heinrich Kock

Tänzer Keelan Whitmore setzt sich mit diesem Bild und einer Botschaft für die Initiative „Kultur ins Grundgesetz“ ein. Foto: RJ Muna

Ein fantastisches Bild und ein großes Ziel aus aktuellem Anlass. Keelan Whitmore ist seit der Spielzeit 2014/15 Mitglied des Ensembles des Tanztheaters Münster und setzt sich für die Initiative „Kultur ins Grundgesetz“ ein als Reaktion auf die schlechten Erfahrungen der Kulturschaffenden während der Pandemie. Auf einem Plakat mit einer Fotografie, die der international renommierte Fotograf RJ Muna von ihm gemacht hat, schreibt Whitmore (auf Englisch): „Auf einer zutiefst menschlichen Ebene ist Kunst die universelle Muttersprache, die die verschiedenen Kulturen der Welt vereint. Der Schutz dieser internationalen Sprache ist für den Schutz unserer Menschlichkeit von wesentlicher Bedeutung.“

Der Impuls für die Initiative „Kultur ins Grundgesetz“ ging Anfang November 2020 von einer Gruppe Kulturschaffender und Kulturförderer in Berlin aus. Ziel der Kampagne ist es, bei den politischen Entscheidern eine Petition für die Änderung des bestehenden Artikels 5 Absatz 3 Grundgesetz (Freiheit von Kunst und Wissenschaft) einzureichen. In der Vergangenheit gab es bereits einige Bestrebungen mit ähnlichem Ziel. Im Unterschied dazu strebt diese Petition an, das Recht auf Kunst und Kultur nicht als so genanntes Staatsziel zu verankern, sondern als ein sehr viel solideres „Grundrecht“. Im Grundgesetz ist bislang lediglich die Freiheit der Kunst festgeschrieben. Die Kulturförderung wird bislang nur als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die drei Forderungen:

  • Den Schutz von Kunst und Kultur als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.
  • Das Recht auf unbeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben und an kultureller Bildung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.
  • Langfristige stabile Sicherungsinstrumente für Kunst- und Kulturschaffende zu etablieren sowie ein auf sie zugeschnittenes gesetzliches Regelwerk zu schaffen, das sie vor unverschuldeten Verdienstausfällen schützt.

Zu den Erstunterzeichnern gehören Wim Wenders, Konstantin Wecker, Dr. Antje Vollmer, Sebastian Krumbiegel (Die Prinzen), Liedermacherin Sarah Lesch sowie Pepe Danquarts, dessen Kurzfilm „Schwarzfahrer“ mit einem Oscar ausgezeichnet wurde. 20 000 Menschen haben bereits unterschrieben; 50 000 sollen es bis zum 13. Juni werden, dann wird die Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.

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