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Großstreik: Tipps der Verbraucherzentrale

Tickets bleiben länger gültig

Gronau

Am kommenden Montag (27. März) wird aufgrund des Streiks von Verdi und der Eisenbahngewerkschaft EVG fast alles stillstehen: Die Deutsche Bahn stellt den gesamten Fernverkehr und größtenteils auch den Regionalverkehr ein. Auch viele Flüge werden ausfallen, vor Ort Busse und Straßenbahnen nicht fahren. Wie kommen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streik zu ihrem Recht? Hier gibt es Antworten.

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Nichts geht mehr: Eine Anzeigetafel an der Straßenbahnhaltestelle vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof zeigt Streik an. Foto: VZ NRW /adpic

Am kommenden Montag (27. März) wird aufgrund des Streiks von Verdi und der Eisenbahngewerkschaft EVG fast alles stillstehen: Die Deutsche Bahn stellt den gesamten Fernverkehr und größtenteils auch den Regionalverkehr ein. Auch viele Flüge werden ausfallen, vor Ort Busse und Straßenbahnen nicht fahren. „Dieser Großstreik wird fast alles zum Erliegen bringen“, sagt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. Betroffene mit gekauften Tickets haben Anspruch auf Entschädigung.

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