Amtsgericht Ibbenbüren
Tödliche Schüsse auf zwei Rinder haben ein Nachspiel
Hörstel/Ibbenbüren
Als zwei entlaufene 600-Kilo-Rinder auf die Autobahn zu laufen drohten, griff ein Mitarbeiter des Naturschutzbunds zum Gewehr und erschoss die Tiere. Durfte er das – oder musste er vielleicht sogar? Eine Frage, mit dem sich das Amtsgericht Ibbenbüren nun beschäftigt.
Ein dramatisch endender Sonntagnachmittag im April 2020 hatte am Freitag vor dem Amtsgericht Ibbenbüren ein juristisches Nachspiel. Angeklagt war ein Mitarbeiter des Naturschutzbund Deutschland (NABU). Ihm wurde zur Last gelegt, außerhalb eines befriedeten Besitzes widerrechtlich eine großkalibrige Langwaffe eingesetzt zu haben, um zwei entflohene Rinder zu töten. Angezeigt wurde der Vorfall von Mitgliedern des Vereins „Land schafft Verbindung“.