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Stiller Feiertag

Was an Allerheiligen verboten ist

Münsterland

An Allerheiligen gibt es eine ganze Reihe von Sonderregelungen. Denn der 1. November ist einer von vier „stillen“ Feiertagen. Was erlaubt ist und was nicht.

Von Jan Hullmann

Allerheiligen ist ein christliches Hochfest, zu dem aller Heiligen gedacht wird. Oft ist damit der Brauch verbunden, die Gräber zu segnen und schmücken. So sind die Friedhöfe, auf denen in der beginnenden dunklen Jahreszeit besonders viele Lichter zum Gedenken an die Toten aufgestellt werden, in diesen Tagen durchaus geschäftige Orte. Foto: Matthias Ahlke

Allerheiligen ist in Nordrhein-Westfalen - die Feiertagsregelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - nicht nur ein gewöhnlicher Feiertag, sondern ein „stiller Feiertag“. Davon gibt es im November in NRW gleich drei: Neben Allerheiligen noch den Volkstrauertag und den Totensonntag. Und das bedeutet: Es herrscht Ruhe, nicht nur in den Geschäften, sondern in der ganzen Stadt.

Die gute Nachricht vorweg: Es wird frische Brötchen geben. Die Bäcker dürfen wie an Sonntagen öffnen - für fünf Stunden. Die genauen Öffnungszeiten stehen im Ermessen des jeweiligen Inhabers.

Tanzverbot ab 5 Uhr

Verboten sind hingegen öffentlichen Tanzveranstaltungen so wie laute Musik in Kneipen und Discos – allerdings nur von 5 bis 18 Uhr. Um 5 Uhr muss also Schluss sein mit der Halloween-Feier. Wer länger feiern möchte oder es tagsüber nicht ohne Tanzen aushält, kann aber nach Niedersachsen oder in die Niederlande fahren. Dort ist der 1. November kein Feiertag. Übrigens: Reine Hintergrundmusik ist in Gaststätten den ganzen Tag über erlaubt.

Zwischen 5 und 18 Uhr gibt es zudem eine Reihe weiterer Verbote:

Sportveranstaltungen fallen flach. Mit den Freunden Fußball zu spielen, ist aber den ganzen Tag über gestattet.

Verboten sind in dieser Zeit auch alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.

Nicht jeder Film erlaubt

Filme sind unter Umständen verboten – wenn sie wegen ihres Inhalts das religiöse oder sittliche Empfinden stören könnten und keine Feiertagsfreigabe haben. Auf dem Index, der vom Institut für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) verwaltet wird, stehen unter anderem Horrorstreifen wie „A Nightmare On Elm Street“, aber auch Klassiker wie „Das Leben des Brian“.

Im Gesetzestext heißt es dazu wörtlich, dass bei Rundfunksendungen an Allerheiligen während der Zeit von 5 Uhr bis 18 Uhr „auf den ernsten Charakter der stillen Feiertage Rücksicht zu nehmen“ sei.

Außerdem verboten: Märkte, Tage der offenen Tür, gewerbliche Ausstellungen, Glücksspiel, Volksfeste, Zirkusveranstaltungen und der Betrieb von Freizeitanlagen mit Tanz oder Artistik.

Museen und Schwimmbäder dürfen öffnen

Nicht betroffen von dem Feiertagsverbot sind zum Beispiel Museen und Schwimmbäder.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.

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