13 Jahre Gefängnis und Psychiatrie für Tod von Schwägerin
Bielefeld (dpa/lnw)
Wegen des Todes einer dreifachen Mutter in Löhne im Kreis Herford soll ein 48-jähriger Mann für 13 Jahre wegen heimtückischen und versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld sah am Montag in seinem Urteil als erwiesen an, dass der jetzt Verurteilte seine 33-jährige Schwägerin im Dezember 2020 in der Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau durch Schüsse getötet hatte. Zudem habe der Mann auch auf seinen Bruder geschossen. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des psychisch Kranken in einer Psychiatrie an. Weil der im Kosovo geborene Mann nach akuten Psychosen vermindert schuldfähig war, bekam er nicht die Höchststrafe.
Damit folge das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen.
Der Vorsitzende Richter Christoph Meiring betonte in der Urteilsbegründung, dass der 48-Jährige viel Leid und Schmerz über seine eigene und die Familie seines Bruder gebracht habe. Das Unheil könne man ihm vorwerfen, die Krankheit entschuldige das nicht, sagte Meiring.
Dem Angriff im Dezember 2020 sei ein lang andauernder Familienkonflikt vorausgegangen. Bereits 2010 gab es Gewalttätigkeiten mit Bruder und Vater. Später habe er immer mehr unter einem unbegründeten Bedrohungs- und Vergiftungswahn durch seine eigene Frau gelitten. 2015 habe er bei einer Autofahrt seine Frau grundlos geschlagen. Im Frühjahr 2020 folgte der endgültige Bruch und der Auszug seiner Frau. Danach habe sich der 48-Jährige weiter bedroht gefühlt. Vor der Tat meinte er, er müsse sich einem Komplott seiner Familie und Angehörigen entgegenstellen.
Bei der Tat spielten sich laut Gericht dramatische Szenen mit Schüssen auf die Schwägerin und seinen Bruder ab. Eine Kugel traf auch den Schützen selbst, bevor er überwältig wurden. «Es gab eine akute Psychose, aber sie haben gewusst, dass Sie im Unrecht waren», sagte das Gericht und bejahte einen Tötungsvorsatz.
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