Kindergärten
42 Prozent der Familien nutzen Kita-Notbetreuung
Viele Kitas in NRW sind im Corona-Notbetrieb. Das Land hat den Eltern trotzdem die letzte Entscheidung überlassen, ob sie ihr Kind in die Betreuung schicken oder nicht. Die meisten haben sich an den Appell des Familienministers gehalten.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Regelungen zur Notbetreuung in den Kitas in Nordrhein-Westfalen zeigen Wirkung: In der zu Ende gehenden Woche seien in den Kitas, die lediglich Notbetreuung anbieten dürfen, die Gruppen im Schnitt knapp halbvoll gewesen, teilte das NRW-Familienministerium auf Anfrage mit. Für 42 Prozent der Kinder hätten die Eltern die Notbetreuung genutzt. In Kommunen, wo wegen niedrigerer Inzidenz-Werte regulärer Kita-Betrieb stattfindet, seien 72 Prozent der Kinder betreut worden.
Bundesweit dürfen Kreise und Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 in ihren Kitas nur noch eine Notbetreuung anbieten. Das betraf in Nordrhein-Westfalen zuletzt rund die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte. Doch die Umsetzung dieser bundesweiten Vorgabe durch die NRW-Landesregierung hat für heftige Debatten gesorgt. Eltern müssen für die Notbetreuung lediglich schriftlich erklären, dass sie die Versorgung ihrer Kind nicht anders sicherstellen können. Nachweisen müssen sie ihren Bedarf nicht. Auch an bestimmte Berufsgruppen ist die Notbetreuung in NRW nicht gebunden.
Der oppositionellen SPD ist diese Regelung zu lasch. Es sollte mindestens eine Bescheinigung vom Arbeitgeber verlangt werden, ob ein Beschäftigter im Betrieb tatsächlich unabkömmlich sei, hatte Partei- und Fraktionschef Thomas Kutschaty vorgeschlagen.
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen forderten erneut finanzielle Unterstützung vom Land für ausgefallene Kita-Beiträge. Seit Februar gebe es eine Ausnahmesituation bei der Betreuung in den Kitas, schrieben Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund in einem gemeinsamen Brief an NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP). «Für diesen Zeitraum werden die Elternbeiträge nicht oder nicht vollständig erhoben werden können.»
Das Angebot des Landes, den Kommunen die Kita-Beiträge lediglich für Mai und Juni zur Hälfte zu erstatten, sei «unzureichend». Das Land müsse für den gesamten Zeitraum der Betreuungs-Einschränkungen die Hälfte der Kita-Gebühren erstatten, fordern die Verbände.
© dpa-infocom, dpa:210502-99-435697/2
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