Steinfurt
Autofahrer behindert Rettungskräfte: OLG bestätigt Urteil
Hamm/Ibbenbüren (dpa/lnw)
Das Amtsgericht Ibbenbüren hat einen Autofahrer zu Recht verurteilt, der Ersthelfer und Rettungskräfte bei einem Unfall im September 2019 behindert und beleidigt hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden. Die Sprungrevision sei verworfen worden, teilte das OLG am Dienstag mit.
Das Amtsgericht hatte den Autofahrer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigungen und falscher Verdächtigungen am 3. September 2021 zu einer Geldstrafe von 7150 Euro (110 Tagessätze zu 65 Euro) und einem Fahrverbot verurteilt. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.
Bei einem Unfall im September 2019 in Ibbenbüren hatte sich ein Ersthelfer um eine am Kopf blutende Radfahrerin gekümmert und sein Auto zur Sicherung auf die Fahrbahn gestellt. Ein Streifenwagen stellte sich schräg gegenüber. Durch die Lücke konnte der Verkehr einspurig abfließen. Obwohl der Angeklagte die blutende Frau am Boden liegend sah, blieb er mit seinem Auto stehen und beschwerte sich über die geparkten Fahrzeuge. Dann öffnete er vor einem ankommenden Rettungswagen seine Fahrertür und blockierte die Ankunft. Nach Überzeugung der Gerichte verzögerte er durch mehrere Handlungen die Ankunft der Rettungskräfte um mindestens eine Minute. Außerdem beleidigte der Mann Ersthelfer und stellte unzutreffende Strafanzeigen gegen Polizeibeamte.
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