Fragen & Antworten
PCR-Test in NRW: Was Sie rund um den Corona-Test wissen müssen
NRW
Für wen ist der PCR-Tests kostenlos, wo kann man ihn durchführen lassen und was gibt es noch zu beachten? Fragen und Antworten rund um den PCR-Test.
- PCR-Tests gelten als verlässlichster Nachweis für eine akute Corona-Infektion.
- Derzeit sind sie noch für alle Menschen unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos verfügbar.
- Dies soll sich mit einer beschlossenen Priorisierung jedoch ändern.
- Wann die Priorisierung greifen und wie genau sie ausgestaltet sein wird, ist derzeit noch offen.
Sie sind in der sich auftürmenden Omikron-Welle wichtiger denn je – gleichzeitig werden die Kapazitäten immer knapper: Der PCR-Test gilt noch immer als "Goldstandard", wenn es darum geht, akute Infektionen mit dem Coronavirus verlässlich nachzuweisen. Doch die gesteigerte Nachfrage nach den Tests sorgt für eine starke Auslastung der Labore.
In bestimmten Fällen können sich die Menschen in Deutschland kostenlos per PCR-Test auf das Coronavirus testen lassen, ansonsten müssen sie die Kosten für die als sehr verlässlich geltenden Tests selbst tragen. Lesen Sie mehr dazu, wann ihnen ein kostenloser Test zusteht, wo Sie sich testen lassen können und was Sie zusätzlich beachten müssen.
Was genau ist ein PCR-Test?
Der PCR-Test (die Abkürzung steht für Polymerase-Kettenreaktion) wird eingesetzt, um eine akute Infektion mit dem Coronavirus nachzuweisen. Der Test liefert einen direkten Erregernachweis und ist der derzeit zuverlässigste Nachweis über eine akute Corona-Infektion.
Da die Konzentration des Virus SARS-CoV-2 vor allem in den Schleimhäuten am höchsten ist, wird dort eine Probe entnommen, die in medizinischen Laboren untersucht wird. Oftmals wird die Probenentnahme mit einem speziellen Tupfer im Rachen oder Nasenrachenraum durchgeführt. "Wenn sich Symptome der tiefen Atemwege zeigen, werden Proben auch durch Hustenauswurf, Spülungen oder die Entnahme von Sekret aus der Luftröhre gewonnen", informiert das Bundesministerium für Gesundheit auf einer Info-Seite zum Thema PCR-Test.
PCR-Test, Antigen-Schnelltests, Selbsttests – wo liegt der Unterschied?
- Selbsttest
- Antigen-Schnelltest
- PCR-Test
Am einfachsten durchzuführen sind die sogenannten Selbsttests, die auf ein spezifisches Eiweiß-Fragment des Virus' reagieren. Sie können an unterschiedlichen Orten wie Supermärkten oder Drogerien gekauft und zuhause selbst angewendet werden. Die Testung erfolgt in den meisten Fällen durch einen Nasenabstrich. Da die Tests eine höhere Fehlerquote haben, sollte zur genauen Abklärung einer möglichen Infektion zusätzlich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Antigen-Schnelltests reagieren ebenfalls auf ein spezifisches Eiweiß-Fragment des Coronavirus'. Die Tests kommen vor allem in Testzentren, Schulen oder Pflegeheimen zum Einsatz und werden nur durch geschultes Personal mit einem Nasen- oder Rachenabstrich durchgeführt. Im Gegensatz zu PCR-Tests können sie direkt nach der Probenentnahme vor Ort ausgewertet werden. Die Schnelltests sind für den Besuch mancher Orte als Nachweis vorgeschrieben, zum Beispiel in Bereichen, in denen 3G, 2G oder 2G-Plus gilt. Da sie jedoch, ebenso wie Selbsttests, fehleranfälliger sind als PCR-Tests, sollte zur genauen Abklärung einer möglichen Infektion auch hier ein PCR-Test durchgeführt werden.
Klarheit über eine akute Corona-Infektion bringt nur der PCR-Test, der das Erbmaterial des Erregers nachweist. Der Test gilt als "Goldstandard" und als sehr zuverlässig. Die Probenentnahme erfolgt nur durch geschultes Personal, zum Beispiel Hausärzte, und die Auswertung wird in medizinischen Laboren durchgeführt. Doch auch beim PCR-Test kann es in Einzelfällen zu falsch-positiven oder falsch-negativen Ergebnissen kommen – zum Bespiel zu Beginn einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2, wenn die Viruslast noch nicht sehr hoch ist. In solchen Fällen kann ein weiterer PCR-Test nötig sein.
Priorisierung bei PCR-Tests beschlossen – offene Fragen nach Bund-Länder-Konferenz
Durch die Delta- und Omikron-Welle ist die Nachfrage nach PCR-Tests in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. So wurden in Deutschland innerhalb der dritten Januarwoche 2022 mit mehr als 2,5 Millionen PCR-Tests so viele Tests durchgeführt wie noch nie zuvor seit Beginn der Pandemie, wie aus den Erhebungen des Laborverbandes ALM hervorgeht. Das entspricht etwa 364.000 Testungen pro Tag. Zum Vergleich: In der österreichischen Hauptstadt Wien werden derzeit rund 300.000 PCR-Tests täglich kostenlos durchgeführt, bis zu 800.000 pro Tag seien bereits durch aufgestockte Kapazitäten möglich, wie NTV berichtet.
Aufgrund der hohen Auslastung der Labore kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits Mitte Januar eine Priorisierung der Tests sowie weitere Anpassungen auf Bundesebene an. Ein entsprechender Entwurf wurde bei der Bund-Länder-Konferenz am 24.01. diskutiert. Dabei wurde eine Abkehr der bisherigen Teststrategie und eine Aufstockung der Testkapazitäten beschlossen.
Bei den kostenlosen PCR-Tests solle demnach bei fehlenden Laborkapazitäten eine Priorisierung dafür sorgen, dass vulnerable Gruppen Vorrang haben – dazu gehören zum Beispiel Pflege-, Praxis- und Krakenhauspersonal sowie Ältere und Vorerkrankte. Somit wird nicht mehr jede Person bei Verdacht auf eine Corona-Infektion einen kostenlosen PCR-Test erhalten. Zum Freitesten aus der Kontaktpersonen-Quarantäne oder Infizierten-Isolation sollen zudem zertifizierte Antigen-Schnelltests reichen, die jedoch als weniger zuverlässig gelten.
Laut Karl Josef Laumann (CDU), Landesgesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen, seien die PCR-Test-Kapazitäten in NRW zwar aufgestockt worden – von 500.000 PCR-Tests pro Woche auf bis zu 930.000. Die nun beschlossene Priorisierung verteidigte Laumann jedoch nach dem Bund-Länder-Gipfel mit dem Hinweis darauf, dass es an Laborpersonal fehle.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 25.01. in einem WDR5-Interview
Wann und für wen ist der PCR-Test kostenlos?
Die konkrete Umsetzung der verkündeten Änderungen muss noch erarbeitet werden und soll in einer Bundesverordnung festgeschrieben werden. Ab wann diese neue Priorisierung greifen soll, ist derzeit noch offen. Bisher (Stand: 18. Januar 2022) gelten noch folgende Regelungen für die kostenlose Durchführung eines PCR-Tests* auch in Nordrhein-Westfalen, die jedoch entsprechend der geplanten Priorisierung größtenteils entfallen sollen:
- Symptomatische Personen
- Positiver Selbsttest oder positiver Antigen-Schnelltest (auch ohne Krankheitssymptome)
- Positiver PCR-Pool-Test
- Zur Freitestung nach einer Corona-Infektion
- Kontaktpersonen nachweislich Infizierter (auch ohne Krankheitssymptome)
- Anzeige "erhöhtes Risiko" auf der Corona-WarnApp (auch ohne Krankheitssymptome)
Mit Covid-19 vereinbare Symptome, unabhängig vom Genesenen- oder Impfstatus.
Sollten Sie nach der Durchführung eines Selbst- oder Antigen-Schnelltests ein positives Ergebnis erhalten, muss laut "Corona-Test-und-Quarantäneverordnung" des Landes NRW zur Abklärung einer Infektion mit dem Coronavirus ein PCR-Test durchgeführt werden. Dieser ist kostenlos. Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt. Nach einem positiven Selbsttest.
Personen mit einem positiven PCR-Pool-Test sind verpflichtet, sich einer Kontrolltestung mittels individuellem PCR-Test zu unterziehen. Ergänzung: Seit dem 25.01.2022 ist dieses Verfahren an den NRW-Grundschulen bereits geändert worden. Siehe die Ausführungen weiter unten im Artikel.
Wer sich nach einer labortechnisch bestätigten Infektion mit dem Coronavirus in den zurückliegenden 14 Tagen in Isolation befunden hat, hat ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.
Kontaktpersonen von Menschen, bei denen eine Corona-Infektion labortechnisch bestätigt wurde (durch eine Ärztin/einen Arzt oder den öffentlichen Gesundheitsdienst); Kontaktpersonen sind zum Beispiel Mitglieder desselben Haushalts, Personen mit engem räumlichem Kontakt zu einer infizierten Person oder Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben.
Personen, deren Corona-WarnApp den Status "erhöhtes Risiko" anzeigt, haben Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test (siehe auch Informationen zu Kontaktpersonen).
Zudem gibt es Regelungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens oder vergleichbare Einrichtungen außerhalb der regulären Krankenversorgung, sollte dort eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt worden sein. Personen, die sich in den zurückliegenden 14 Tagen in betroffenen Einrichtungen aufgehalten haben, haben ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Zu diesen Einrichtungen zählen folgende:
- Schulen, Kindertagesstätten
- Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer medizinischer Heilberufe nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 IfSG.
Ein Anrecht auf einen kostenlosten PCR-Test haben auch Personen, die in folgenden Einrichtungen untergebracht und/oder behandelt werden sollen und die Einrichtung einen entsprechenden Testnachweis verlangt:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Tageskliniken
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IX
- stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
- Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen nach Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
* Die Informationen hierzu entstammen aus den offiziellen Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (Stand: 18. Januar 2022) und der "Corona-Test-und-Quarantäneverordnung" des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: 20. Januar 2022).
Keine PCR-Einzeltests nach positivem „Lolli“-Pool-Test an NRW-Grundschulen mehr
Am Dienstag (24.01.2022) verkündete die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das mit sofortiger Wirkung eine Änderung im „Lolli“-PCR-Testregime an Schulen vorgenommen worden sei.
- An Grund- und Förderschulen werden weiten Pool-PCR-Tests mittels "Lolli-Tests durchgeführt.
- Bei einem negativen Pool-Test können die Schülerinnen und Schüler wie gewohnt am Schulunterricht teilnehmen.
- Bei einem positiven Pool-Test an Grundschulen werden ab sofort keine Einzel-Proben mehr an die Labore geschickt. Stattdessen sollen die Kinder der betroffenen Testgruppe am darauffolgenden Schultag mittels Antigen-Schnelltest nochmals getestet werden, entweder direkt in der Schule oder bereits vorher durch einen kostenlosen Bürgertest. Bei einem Bürgertest muss das negative Testergebnis an der Schule entsprechend vorgezeigt werden. "Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können", heißt es dazu von der Landesregierung.
- Bei einem positiven Schnelltest begibt sich das betroffene Kind in häusliche Isolation.
- Diese Anpassungen betreffen nicht die Förderschulen (unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt). An diesen Schulen "bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten", wie die Landesregierung NRW weiter ankündigt. Der Grund hierfür sei die "strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe", zudem sei die bisherige Testmethode "für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet."
Wann sollte ich einen PCR-Test durchführen lassen?
Wenn Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen, oder Kontakt mit einem nachweislichen Infizierten hatten (Haushalt, anderer Kontakt oder Corona-WarnApp) oder einen positiven Selbst- oder Antigentest haben, wurde bisher zur Abklärung mittels eines PCR-Tests angeraten.
Diese und weitere Empfehlungen, zum Beispiel für präventive Tests, Pool-Testungen oder bei Corona-Ausbrüchen, basieren auf der bisherigen nationalen Teststrategie des Bundes, über die das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Homepage informiert und die nun angepasst werden soll.
Wo kann man einen PCR-Tests machen lassen?
In der Regel sind Hausärztinnen und Hausärzte die ersten Ansprechpartner für die Durchführung eines PCR-Tests. Sie können bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus eine entsprechende Testung verordnen und durchführen.
Information des Bundesgesundheitsamtes (Stand: 21. Januar 2022)
Wer keinen Anspruch auf einen kostenlosen Test hat, für die oder den gibt es verschiedene Anlaufstellen. Oftmals bieten Testzentren neben den Antigen-Schnelltests auch PCR-Tests an. An Reiseknotenpunkten wie Flughäfen werden sie ebenfalls angeboten – dort oftmals auch als Express-Tests, deren Ergebnis deutlich schneller vorliegt, zum Beispiel nach bereits 30 Minuten.
Wann bekomme ich das Ergebnis meines PCR-Tests?
Frühestens nach vier bis sechs Stunden kann mit dem Ergebnis des PCR-Tests gerechnet werden. Darauf weist das Land NRW auf einer Informationsseite hin. Durch die aktuelle Infektionslage kann dies mittlerweile jedoch deutlich länger dauern, und die Wartezeit hängt letztlich von der Auslastung der Labore ab. Während zu Beginn der vierten Corona-Welle im Spätsommer und Herbst das PCR-Test-Ergebnis noch meist spätestens nach 24 Stunden vorlag, kann es inmitten der fünften, also der Omikronwelle, auch 48 Stunden oder vereinzelt sogar länger dauern.
Was kostet ein PCR-Test?
Wer keinen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test hat und diesen dennoch durchführen lassen möchte, muss die Kosten dafür selbst tragen. Die Tests werden an unterschiedlichen Stellen zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Die Preisspanne liegt laut Angaben des Bundesgesundheitsministerium bei 60 bis 200 Euro pro PCR-Test.
Eine Auswertung des ADAC an deutschen Flughäfen ergab, dass für PCR-Tests, deren Ergebnis bereits nach 30 bis 35 Minuten vorliegt (sogenannte Express-Tests), deutlich höhere Preise aufgerufen werden. Am Flughafen Frankfurt am Main zum Beispiel liegen derzeit die Kosten pro Express PCR-Test beim Anbieter Centogene bei 279 Euro. Der PCR-Test am Flughafen Münster/Osnabrück kostet derzeit 80 Euro, das Ergebnis kommt laut Homepage des Testzentrums am FMO innerhalb von 24 Stunden per Mail.
Wie lange dauert ein PCR-Test?
Wie viel Zeit Sie für die Durchführung eines PCR-Tests einplanen müssen, variiert stark. Der Test selbst, also die Probenentnahme, dauert nur wenige Sekunden. Hinzukommen können jedoch Wartezeiten sowie möglicherweise die Zeit für die Anmeldung.
Vorbreitungen: Darf ich vor dem PCR-Test ganz normal essen und trinken?
Vor einem PCR-Test müssen die zu testenden Personen keine besonderen Vorbereitungen treffen, wie zum Beispiel auf bestimmte Nahrungsmittel zu verzichten. Dringend zu beachten sind jedoch weiterhin die bekannten AHA- und Hygiene-Regeln, zum Beispiel Maske tragen, Abstand halten und Hände waschen.
Beim Selbsttest empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit hingegen, diesen am besten morgens durchzuführen und dabei darauf zu verzichten, "vor dem Test die Nase zu putzen, den Mund auszuspülen, die Zähne zu putzen, etwas zu trinken oder zu essen."

