Urnengang am 13. September
Demokratie trotz Corona: Kommunalwahl umstritten
Düsseldorf
Wahlkabinen im Altenheim? Ein Kindergarten als Wahllokal? Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ist das nur schwer vorstellbar. Vielerorts bedeutet das: Für die Kommunalwahl am 13. September müssen Städte und Gemeinden sehr viel sorgfältiger planen, wo sie die Wähler an die Urnen rufen.
Klar ist: Der Termin für die Wahl von Bürgermeistern, Landräten und Kommunalparlamenten wird nicht verschoben. Darauf haben sich CDU, SPD, FDP und Grüne im Landtag verständigt. An diesem Freitag wollen sie dafür die Voraussetzungen mit einem Durchführungsgesetz schaffen.
Denn neben der Sorge, genügend Wahllokale zu finden, plagt die Kommunen die Not, dass sie trotz Corona eine ausreichende Zahl an Wahlvorständen und -helfern mobilisieren können. Um beides zu ermöglichen, wird die Größe der Stimmbezirke von 2500 auf 5000 Einwohner verdoppelt. Ohnehin sei mit einem erhöhten Anteil an Briefwählern und weniger Andrang an den Urnen zu rechnen. Ausdrücklich wird auch geregelt, dass Wahlhelfer eine Atemschutzmaske tragen dürfen, normalerweise gilt für sie ein Verhüllungsverbot.
Die größte Sorge:
Die größte Sorge indes ist eine demokratische: Sie gilt der Frage, dass die Voraussetzungen eine faire Wahl trotz Corona sicherstellen. Dafür wird der Stichtag, bis zu dem Parteien ihre Kandidatenlisten einreichen können, vom 16. auf den 27. Juli verschoben. Weil Corona es erschwert, die notwendigen Unterschriften von Unterstützern zu sammeln, wird die erforderliche Zahl für Kandidaten je nach Wahlkreisgröße auf drei bis zwölf Unterstützer reduziert, für Reservelisten wird sie auf fünf bis maximal 60 begrenzt.
Eine reine Briefwahl sehen nur die Grünen als Option. Nach Schätzungen aus dem Innenministerium würde das aber eine dreistellige Millionensumme kosten. Ohnehin müsse das Land den Städten und Gemeinden die durch Schutzmaßnahmen gegen Corona bedingten zusätzlichen Ausgaben erstatten, fordert Grünen-Fraktionsvize Mehrdad Mostofizadeh.
Veränderter Wahlkampf
Auch der Wahlkampf dürfte sich unter Corona verändern. Haustürbesuche bleiben erlaubt, ebenso Infostände, Plakate und natürlich Online-Formate. Größere Veranstaltungen sind nur unter erschwerten Bedingungen möglich. „Es gibt zahlreiche Formate, um den politischen Wettstreit um die besten Ideen zu führen“, sagt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Henning Höne.
Beschwerden, Klagen gegen Wahltermin
Ob die Chancengleichheit gewahrt ist, muss in Kürze der Verfassungsgerichtshof in Münster bewerten. Dort sind mehrere Verfassungsbeschwerden und Organklagen gegen den Wahltermin eingegangen, weil Kandidaten, Wählergruppen und kleine Parteien sich in ihren Chancen benachteiligt sehen. Die Deutsche Kommunistische Partei hat gar eine einstweilige Anordnung beantragt.
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Henning Höne
Eine Verschiebung der Wahl müsste der Landtag beschließen: Das sei verfassungsrechtlich bedenklich, bremst Höne: „Bei einer Verschiebung des Wahltermins wären die Mandate nicht mehr von Wählern legitimiert, sondern vom Landtag.“
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