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Flüchtlingsrat: Behörden sollen Spielräume nutzen

Bochum/Bad Berleburg (dpa/lnw)

Abschiebungen trotz Job und Integration? Der Flüchtlingsrat fordert die Behörden, Spielräume auszuschöpfen - und dabei auch geplante Erleichterungen des Bleiberechts zu berücksichtigen, statt Fakten zu schaffen. Das NRW-Flüchtlingsministerium sieht den Bund am Zug.

Von dpa

Nach umstrittenen Abschiebeplänen für eine aserbaidschanische Familie aus Bad Berleburg (Kreis Siegen-Wittgenstein) fordert der Flüchtlingsrat NRW die Ausländerbehörden auf, mögliche Spielräume beim Bleiberecht auszuschöpfen. Immer wieder würden auch Personen, die nach bestehenden oder geplanten Regelungen eine Bleibeperspektive hätten, in ihre Heimatländer abgeschoben und somit Fakten geschaffen, kritisierte Birgit Naujoks, Vorsitzende des Flüchtlingsrats NRW am Dienstag. «Wir fürchten, dass manche Ausländerbehörden weiterhin zulasten von Betroffenen entscheiden, obwohl es schon jetzt andere Möglichkeiten gäbe», betonte Naujoks und verwies insbesondere auf die Pläne der Ampel-Koalitionäre, das Bleiberecht zu erleichtern.

So hatte am Wochenende auch der nordrhein-westfälische Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) in einem Tweet auf die von ihm mit durchgesetzte Linie im Koalitionsvertrag verwiesen. Darin hat die Bundesregierung ein sogenanntes «Chancen-Aufenthaltsrecht» in Aussicht gestellt, das Jugendlichen und rechtstreuen Ausländern, die seit Jahren mit unsicherem Status in Deutschland leben, eine Brücke hin zu einem dauerhaften Bleiberecht bauen soll.

Auf Nachfrage stellte Stamp am Dienstag klar, der Vorschlag im Koalitionsvertrag sei als Gesamtkonzept zu verstehen, für dessen zügige Umsetzung auf Bundesebene er werbe: «Es geht darum, irreguläre Migration zu reduzieren und reguläre Migration insbesondere in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern», sagte Stamp. «Für diejenigen, die bereits seit mehreren Jahren in Deutschland leben, sich hier integriert haben, einer Arbeit nachgehen, straffrei geblieben sind und die deutsche Sprache erlernen, soll es mit dem "Chancenbleiberecht" eine faire Möglichkeit geben, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.» Wer keine Integrationsbereitschaft gezeigt habe, sowie Straftäter oder extremistische Gefährder müssten dagegen konsequent abgeschoben werden.

Mit Blick auf die geplanten Erleichterungen des Bleiberechts fordert der Flüchtlingsrat, Stamp müsse per Erlass bei den Ausländerbehörden sicherstellen, dass schon jetzt niemand mehr abgeschoben werde, der künftig von dem Gesetz profitieren würde. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hätten solche Vorgriffserlasse bereits auf den Weg gebracht.

Einem Bundesgesetz will der Minister allerdings offenbar nicht vorgreifen: Aus dem Ministerium hieß es am Dienstag dazu, man nutze schon jetzt sämtliche Anwendungsspielräume, um gut integrierten Ausländern ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. In der jetzigen Phase obliege es zuvorderst dem Bund, die politischen Pläne des Koalitionsvertrags in konkrete Gesetzesvorschläge zu gießen. Idealerweise solle dadurch eine sichtbar große Zahl Menschen die Chance bekommen, «den unsicheren Duldungsstatus in eine konkrete Bleibeperspektive zu tauschen». Sobald bundesgesetzliche Regelungen vorlägen, werde NRW diese im Sinne gut integrierter Ausländer umsetzen.

Aktueller Anlass der Forderung des Flüchtlingsrats ist die drohende Abschiebung einer Familie aus Bad Berleburg nach Aserbaidschan, obwohl die Mutter sich wegen eines Ausbildungsplatzes Hoffnung auf eine Bleibeperspektive gemacht hatte. Stamp hatte angewiesen, den Fall von seinem Ministerium überprüfen zu lassen. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet. Inzwischen sei die Rückführung ausgesetzt, bis sich der Petitionsausschuss des Landtags erneut damit befasst habe, so der Kreis Siegen-Wittgenstein. Zweimal hatte der Ausschuss eine Duldung abgelehnt. Nach Auskunft des Flüchtlingsrats wird der Petitionsausschuss am Donnerstag auch über einen jungen Mann aus Wuppertal beraten, dem die Abschiebung nach Gambia droht.

Außer Acht gelassen worden sein sollen mögliche Bleibeperspektiven auch bei einer Familie aus Bangladesch: In einer Mitteilung von Dienstag berichteten das Projekt «Abschiebungsreporting NRW» und der Arbeitskreis Asyl aus Schwerte über die bereits im Januar erfolgte nächtliche Abschiebung eines seit 2016 in Deutschland lebenden Paares mit sechsjährigem Kind - trotz der aus ihrer Sicht erfolgten Bemühungen der Familie um Integration. Die Pressestelle des Kreises Unna konnte zu dem Fall am Dienstag zunächst keine Stellung nehmen.

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