Schulen
Gericht billigt geringere Bezahlung von Grundschullehrern
Düsseldorf (dpa/lnw)
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die seit Jahren umstrittenen Gehaltsunterschiede zwischen Grundschul- und Gymnasiallehrern in zwei am Freitag verkündeten Urteilen gebilligt. Das Gericht wies damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen zurück, die gleiche Bezahlung wie ihre Gymnasial- und Gesamtschulkollegen verlangt hatten.
Grundschullehrer bekommen in NRW A12, Gymnasiallehrer A13. Der Unterschied beträgt im Grundgehalt für Berufsanfänger deutlich über 400 Euro brutto monatlich.
Die klagenden Lehrerinnen hatten auf die seit 2009 in NRW weitgehend angeglichene Ausbildung beider Gruppen verwiesen. Außerdem unterschieden sich die ausgeübten Tätigkeiten nicht so wesentlich, dass der Unterschied gerechtfertigt sei, hatten die Lehrerinnen argumentiert.
Dem widersprach das Gericht. Erstes habe der Gesetzgeber verfassungsrechtlich weiten Spielraum bei der Gestaltung der Besoldungsgruppen. Zweitens sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Der Berufsalltag an Grund-, Haupt- und Realschulen einerseits und Gymnasien und Gesamtschulen andererseits unterscheide sich so stark, dass die unterschiedlichen Besoldungsgruppen sachgerecht und nicht willkürlich seien.
Lehrervertretungen wie die Gewerkschaft GEW kritisieren die Einkommensunterschiede seit langem. Für die Zeit nach der Landtagswahl haben sowohl die SPD als auch die CDU eine schnelle Angleichung der Gehälter angekündigt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das Gericht eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW zu.
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