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Fluglärm-Auskunft

Gericht verhängt 10.000 Euro Zwangsgeld gegen Ministerium

Düsseldorf (dpa/lnw)

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat im Streit um Auskünfte über Fluglärm am größten Flughafen in NRW ein Zwangsgeld gegen das NRW-Verkehrsministerium verhängt. Das Ministerium habe nur teilweise und unzureichend Informationen herausgegeben und damit ein Urteil von 2019, das den Informationsanspruch der Fluglärmgegner bestätigt hatte, nicht befolgt, teilte das Verwaltungsgericht am Montag mit. Das Ministerium soll deswegen 10.000 Euro zahlen.

Von dpa

Ein Flugzeug setzt zum Landeanflug an. Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild

Das Gericht hatte dem Ministerium auf Antrag der Initiative «Kaarster gegen Fluglärm» eine Frist bis zum 13. Januar 2023 gesetzt. Das NRW-Verkehrsministerium hatte mitgeteilt, man habe den Gerichtsbeschluss vom 30. Dezember fristgerecht umgesetzt. Es dürften aber nur Informationen herausgegeben werden, die nicht vom Bund oder einer Fluggesellschaft gesperrt worden seien. Beide Stellen hätten noch Anfang Dezember der Veröffentlichung der Informationen widersprochen.

Aus Sicht des Gerichts hat das Ministerium nicht nachvollziehbar begründet, inwiefern durch diese Informationen die Marktposition des Düsseldorfer Flughafens beschädigen könnte. Erst recht sei nicht nachgewiesen worden, inwiefern die Offenlegung von Unterlagen, die älter als fünf Jahre sind, noch wettbewerbsrelevant sein könnten.

Dies sei angesichts der Zäsur durch die Corona-Pandemie, in der der Flugverkehr zeitweise gänzlich zum Erliegen gekommen ist, auch nicht plausibel, teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden. (Az.: 29 M 106/22). «Wir werden die Anordnung des Gerichtes jetzt erst einmal prüfen und weitere rechtliche Schritte davon abhängig machen», sagte ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums auf Anfrage.

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