Justizbehörde
Gerichte können virtuelles Hausverbot aussprechen
Düsseldorf (dpa/lnw)
Mit einem virtuellen Hausverbot können Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen ihren elektronischen Zugang vor Störungen und Hasskommentaren schützen. Diese Möglichkeit räumt nach Angaben des Justizministeriums das Justizgesetz des Landes NRW nach einer Änderung ein, die im laufenden Monat in Kraft getreten sei.
So könnte der Zugang zu Gerichtspostfächern oder Internetangeboten der Justiz mit Kommentarfunktionen befristet für eine gewisse Zeit beschränkt oder blockiert werden. Entsprechende Maßnahmen könnten etwa beim massenhaften Versenden von Spam-Nachrichten oder bei «Hass-Kommentaren» geboten sein, erklärte das Ministerium.
Außerdem seien Maßnahmen zur Sicherheit in den Gerichtsgebäuden gesetzlich geregelt worden. Hierzu gehörten eine allgemeine Zugangskontrolle sowie Hausverbote für Personen, die den Gerichtsbetrieb nachhaltig störten. Bislang seien solche Maßnahmen als Teil des Hausrechts nur gewohnheitsrechtlich anerkannt.
«Die Rechtsschutzsuchenden sollen beim Besuch der Gerichte sicher sein, zugleich aber vor unverhältnismäßigen Kontrollen geschützt werden», sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) in einer Mitteilung. Mit dem virtuellen Hausrecht werde erstmals ein wirksames Mittel gegen Störungen elektronischer Justizeinrichtungen geregelt. Nordrhein-Westfalen sei damit ein Vorreiter auf diesem Gebiet.
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