Hambacher Forst
Gutachten: Ministeriumsweisung an Stadt Kerpen rechtswidrig
Kerpen (dpa/lnw)
Die Weisung des Bauministeriums an die Stadt Kerpen, gegen das Urteil zur Räumung des Hambacher Forstes in Berufung zu gehen, war aus Sicht der Stadtratsopposition rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis komme ein Rechtsgutachten, das SPD, Grüne und Linke bei einer Kanzlei in Auftrag gegeben hatten, teilten die Fraktionsvorsitzenden am Freitag mit.
2018 hatte die Stadt Kerpen mit Hilfe der Polizei den von Klimaschutzaktivisten besetzten Wald geräumt. Im September 2021 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Begründung - Brandschutz - damals nur vorgeschoben gewesen sei. Die Räumung sei damit rechtswidrig gewesen. Der Stadtrat beschloss daraufhin mehrheitlich, dass die Kommune nicht gegen das Urteil in Berufung gehen solle. Das Bauministerium wies die Stadt über den Rhein-Erft-Kreis jedoch an, doch Rechtsmittel einzulegen.
«Diese Weisung ist ein nicht zu tolerierender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung», kritisierte der Fraktionsvorsitzende der Kerpener Grünen, Peter Abels, am Freitag. Man könne nur hoffen, dass dem Antrag auf Berufung vom Oberverwaltungsgericht nicht stattgegeben werde.
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