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Prozess

Kind verdurstet: Erneute Revision gegen Urteil für Mutter

Mönchengladbach (dpa/lnw)

Gut eine Woche nach dem Hafturteil gegen eine 30-jährige Mutter, deren Kind verdurstet war, haben Anklage und Verteidigung Revision eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher in Mönchengladbach. Das Landgericht hatte die Mutter zweier Kinder zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Körperverletzung und Aussetzen eines Kindes mit Todesfolge verurteilt. Die Frau hatte im April 2019 ihren zwei Jahre alten Sohn fast zwei Tage lang in einem völlig überheizten Zimmer unversorgt gelassen. Der Zweijährige aus Grevenbroich war in seinem Bett verdurstet.

Von dpa

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Das Landgericht hatte die Frau bereits im August 2020 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wegen Totschlags durch Unterlassen. Jedoch war diese Entscheidung durch den Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Es kam zu einer zweiten Verhandlung in Mönchengladbach, die wieder mit einem Schuldspruch endete. Der Verteidiger hatte allenfalls zwei Jahre Haft gefordert, die Staatsanwältin siebeneinhalb Jahre.

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