Urteil
Kleinkind verdurstet: Mehrjährige Haftstrafe für Mutter
Mönchengladbach (dpa)
Rund drei Jahre nach dem qualvollen Tod eines Kleinkindes hat das Landgericht Mönchengladbach die Mutter des Jungen in einem zweiten Prozess erneut zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht verurteilte die 30-Jährige am Montag zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Körperverletzung und Aussetzen eines Kindes mit Todesfolge. Die Frau hatte im April 2019 ihren zwei Jahre alten Sohn fast zwei Tage lang in einem völlig überheizten Zimmer unversorgt gelassen. Der Zweijährige aus Grevenbroich war in seinem Bettchen verdurstet.
Deshalb hatte das Gericht die Frau im August 2020 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wegen Totschlags durch Unterlassen. Jedoch hatte der Bundesgerichtshof die Entscheidung aufgehoben. Nach Auffassung der Karlsruher Richter war unklar, ob die Mutter wirklich wusste, dass ihr Sohn sterben würde, als er zwei Tage lang unversorgt in seinem Kinderbett in dem überhitzten Zimmer lag. Im Prozess hatte die Frau gesagt, sie könne sich an vieles nicht mehr erinnern.
Im ersten Verfahren hatte eine psychiatrische Gutachterin die Mutter wegen schwerer Depressionen und einer Krebserkrankung als nur eingeschränkt schuldfähig eingestuft. Die Angeklagte hatte die Unterlassung gestanden und gesagt, sie sei überfordert gewesen.
Die Angeklagte verfolgte das Urteil mit auf die Hände gestütztem Kopf, das Gesicht hinter langen Haaren verborgen. Die Anklage wollte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren, die Verteidigung hatte auf eine Strafe von höchstens zwei Jahren und einem Monat plädiert.
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