Gesundheit
Mehr Immunisierte: Ab Freitag größere Zusammenkünfte erlaubt
Die Zahl der Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, oder die Infektion schon hinter sich haben, wächst täglich. Bei Kontaktbeschränkungen werden sie nicht mehr mitgezählt. Trotz der neuen Freiheiten: bei Übertreibungen drohen weiter saftige Geldbußen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Der wachsende Kreis von Menschen, die bereits vollständig gegen das Coronavirus immunisiert sind, erlaubt wieder deutlich mehr Kontakte in größeren Gruppen. Auf insgesamt 30 Seiten listet die ab diesem Freitag gültige aktualisierte Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen zahlreiche Bereiche auf, in denen Genesene, Geimpfte und negativ Getestete bei Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt werden. Auch für sie gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, wie etwa die Maskenpflicht.
Die bis zum 24. Juni geltende Verordnung orientiert sich an einem neuen Stufen-Fahrplan, der unterschiedliche Öffnungsschritte für die Kommunen vorsieht: Stufe 1 bei einer Neuinfektionsrate unter 35 gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, Stufe 2 mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 für die Inzidenz 50 bis 100. Für einige Angebote mit überregionalem Einzugsbereich kommt es auch auf die landesweite Inzidenz an. Für besonders infektionsgefährdete Veranstaltungen ist zudem ein frühestmögliches Öffnungsdatum vorgeschrieben.
Wenn im Kreis oder einer kreisfreien Stadt Stufe 1 gilt, gibt es ab dem 1. September grünes Licht für Volksfeste, einschließlich Kirmesveranstaltungen und ähnlichem, Stadt-, Dorf-, Straßen-, Schützen- und Weinfeste sowie vergleichbare Festveranstaltungen mit bis zu 1000 teilnehmenden Personen mit Negativtestnachweis und einem behördlich genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sindnur zulässig, wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt.
Schon ab Stufe 3 dürfen Hotels wieder ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen mit Frühstück öffnen, aber ohne weitere Innengastronomie. Bei mehrtägigen Aufenthalten muss alle drei Tage ein Negativtestnachweis vorgelegt werden.
Bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum sind in der günstigsten Stufe 1 Treffen für eine unbegrenzte Personenzahl aus fünf Haushalten erlaubt - außerdem bis zu 100 negativ Getestete aus beliebigen Haushalten. In allen 3 Stufen dürfen Immunisierte - also Genesene und Geimpfte - zusätzlich teilnehmen.
Die Verordnung enthält zudem einen ausführlichen Katalog von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, verbunden mit der Warnung, das diese «mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet» werden.
© dpa-infocom, dpa:210527-99-761531/3
Startseite