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Haftbefehl

Schulschwänzer muss im Gefängnis nachsitzen

Münster

Beamte der Bundespolizei haben am Wochenende in Münster einen notorischen Schulschwänzer festgenommen. Sie brachten den 19-Jährigen für vier Tage in eine Arrestanstalt. Ein nach Angaben der Bezirksregierung seltener Fall.

Von Gunnar A. Pier

Bundespolizisten haben in Münster einen notorischen Schulschwänzer festgenommen. Foto: dpa (Symbolbild)

Er hat notorisch die Schule geschwänzt – jetzt muss er im Gefängnis nachsitzen: Die Bundespolizei hat am Samstagabend im Hauptbahnhof in Münster einen 19-Jährigen festgenommen, der per Haftbefehl gesucht wurde – „wegen der Nichterfüllung der Schulpflicht“. Ein seltener Fall, wie unsere Redaktion erfahren hat.

In Deutschland gilt Schulpflicht, in der Regel muss jeder zehn Jahre hingehen. Wer schwänzt, bringt sich in die Bredouille. Was mit einem mahnenden Anruf bei den Eltern beginnt, kann bei hartnäckigen Schulmuffeln bis hin zu Bußgeldbescheiden führen. Das war im vergangenen Jahr münsterlandweit 647 mal der Fall, wie die Bezirksregierung auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte. Nur im seltenen Extremfall aber werde Arrest verhängt. Das erläutert die Bezirksregierung so: „Es handelt sich hierbei um Fälle, in denen das Amtsgericht einem Jugendlichen anstelle der im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße Sozialstunden auferlegt und der Jugendliche weder die Sozialstunden ableistet, noch das Bußgeld zahlt.“

Vom Ordnungsamt zum Unterricht gebracht

Wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt, informiert die Schule zunächst die Eltern. „Dabei soll sie den Eltern den Sinn und Zweck der Schulpflicht verständlich machen“, so die Bezirksregierung. Wenn das nicht fruchtet, ist die „zwangsweise Zuführung“ möglich. Die Kinder werden vom Ordnungsamt abgeholt und zum Unterricht gebracht.

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Die nächste Eskalationsstufe ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dabei befragen Schule oder Schulamt die Eltern und Schüler, wenn sie über 14 Jahre alt sind. Die Ergebnisse bekommt die Schulaufsichtsbehörde, also die Bezirksregierung. Hier wird entschieden, ob ein Bußgeld verhängt wird. Das liegt typischerweise im Bereich von 100 Euro pro Tag.

Früher in die Ferien? Bußgeld wird fällig

Verlängern Eltern eigenmächtig die Ferien, um beispielsweise einen billigeren Urlaub buchen zu können, soll das Bußgeld den finanziellen Vorteil abschöpfen. Das kann, so warnen die Behörden rund um die Ferien gerne, bis zu 1000 Euro betragen.

Der Schulschwänzer, der der einer Streife nun ins Netz ging, hatte es offenbar auf die Spitze getrieben. Nach Angaben der Bundespolizei war er im Jahr 2019 vom Amtsgericht in Münster zu einem viertägigen Aufenthalt in einer Jugendarrestanstalt verurteilt worden. Doch auch dort erschien er nicht – und wurde mittlerweile per Haftbefehl gesucht.

Haftbefehl gegen 19-Jährigen

Am Wochenende erwies sich das als folgenreich: Bei einer Kontrolle des inzwischen 19-Jährigen am Hauptbahnhof in Münster stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Der junge Mann sei festgenommen und für vier Tage in eine Jugendarrestanstalt gebracht worden, teilte die Behörde mit.

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