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Corona-Verdachtsfälle

Neues Chaos bei Schnelltests: Schulen in NRW dürfen Rest-Bestände doch nutzen

Düsseldorf

Die Schulen in NRW rätseln, wie es mit ihren unverbrauchten Corona-Tests weitergeht: Nach einer Mitteilung vom Montag, nach der die Tests eingesammelt würden, ruderte das Schulministerium am Donnerstag auf Anfrage von Journalisten zurück. Eine offizielle Information an die Schulen gab es aber nicht.

Von Andreas Fier

Mit zwei Strichen in die Quarantäne: Corona-Schnelltest mit positivem Ergebnis.

Das Chaos um Coronatests an den Schulen in NRW geht in die nächste Runde. Anfang der Woche hatte die Landesregierung angeordnet, dass zehn Millionen ungenutzte Test wieder eingesammelt werden. Grund seien fehlende Lagerkapazitäten an vielen Schulen, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer. Einrichtungen mit „enorm hohen Beständen“ hätten darum gebeten, die zentrale Lagerung durch das Land zu organisieren. Weil Schüler­vertreter, Lehrerverbände und Opposition Sturm laufen, ­rudert Gebauer nun ein Stück zurück. Schulen könnten Tests bei ausreichenden Lagermöglichkeiten behalten – allerdings nur in geringem Umfang, hieß es am Donnerstag. Nach dem Auslaufen der Testpflicht würden Schnelltests nur bei Verdachtsfällen benötigt.

Zugleich pochte die Landesregierung auf die Rückgabe der Schnelltests. Dass Schulen ihre Rest-Bestände generell für vorsorgliche Tests nutzen, sei nicht vor­gesehen. „Die Massentests an den Schulen sind abgeschlossen“, so das Ministerium. „Allen Schulen, die freiwillig auf Tests setzen wollen, wird diese Möglichkeit nun genommen“, kritisierte der SPD-Bildungs­experte Jochen Ott. Familienminister Joachim Stamp – wie Schulministerin Gebauer bei der FDP – erklärte, die Opposition bausche das Thema zwei Wochen vor der Landtagswahl auf.

Bis zum Beginn der Osterferien hatten sich Schüler an weiterführenden Schulen in NRW drei Mal pro Woche per Selbsttest überprüft. Die Maskenpflicht war bereits eine Woche vor den Oster­ferien abgeschafft worden.

Laut Ministerium sollen die „überschüssigen Tests“ von einem Dienstleister in den kommenden Wochen abgeholt werden. „Die Tests werden auf ihre weitere ­Verwendbarkeit hin geprüft, sachgerecht, insbesondere temperaturkontrolliert, gelagert und bei Bedarf wieder an die Schulen ausgegeben.“ Dadurch werde der „Bestand sowie die Einsatzfähigkeit“ gesichert. Sollte es eine neue Testpflicht geben, könnten die Tests dann wieder zentral geordert und ausgeliefert werden. Die Haltbarkeit liegt je nach Hersteller zwischen ein und zwei Jahren.

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