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Urteile

Opfer in «Siechtum» verfallen: Acht Jahre Haft

Ein 60-Jähriger wird zum Pflegefall geprügelt. Jetzt ist der Täter verurteilt worden.

dpa

Blick auf das Gebäude, in dem sich Landgericht, Amtsgericht und Arbeitsgericht befinden. Foto: Bernd Thissen

Essen (dpa/lnw) - Nach einem Prügelangriff in Gelsenkirchen ist ein 30 Jahre alter Mann am Dienstag zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte einen 60-jährigen Kollegen in der Nacht auf den 4. November 2020 in einem Hinterhof zum Pflegefall geprügelt. «Das Opfer ist in Siechtum verfallen», sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung des Essener Schwurgericht. Eine Besserung sei nicht in Sicht.

Laut Urteil hat der Bauarbeiter mit einem Vogelhaus und einer Holzlatte auf das Opfer eingeschlagen. Außerdem soll der Abdruck seiner Schuhsohle auf dem blutverschmierten Kopf des 60-Jährigen zu sehen gewesen sein. Die Ärzte hatten später schwerste Hirnverletzungen festgestellt. Der Angeklagte selbst hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Die beiden Männer waren rund eine Woche vor der Tat von Polen nach Deutschland gekommen, um hier zu arbeiten. Dazu war es jedoch nicht gekommen. Sie hatten nicht einmal eine Unterkunft. In der Tatnacht wollten sie laut Urteil offenbar in dem Gelsenkirchener Hinterhof übernachten. Das Urteil lautet auf versuchten Totschlag sowie auf gefährliche und schwere Körperverletzung.

© dpa-infocom, dpa:210504-99-466593/2

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