OVG Münster: Schutzsuchenden droht in Italien materielle Not
Münster (dpa)
Über Italien eingereiste Schutz- oder Asylsuchende können nach Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) von Deutschland nicht ohne weiteres dorthin zurückgeschickt werden. Das Gericht sieht in dem EU-Land die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung, wie aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen hervorgeht. Bei den Fällen dreht es sich um einen in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali. Beide waren nach Deutschland weitergereist (Az.: 11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A, Urteile vom 20. Juli 2021).
Nach EU-Recht (Dublin-Verfahren) entscheidet jenes Mitgliedsland über die Anträge, in das die Schutzsuchenden zuerst eingereist sind. Laut Urteilsbegründung droht den Schutzsuchenden aber in Italien eine extreme materielle Not. «Beide Kläger haben für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung. Ihnen steht in Italien kein Recht mehr auf Unterbringung zu», heißt es in der Begründung. Auch würden die Kläger bei der derzeitigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage in Italien keine Arbeit finden. Im Januar hatte das OVG bereits eine Rücküberstellung nach Griechenland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus vergleichbaren Gründen untersagt.
Das OVG ließ keine Revision zu. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.
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