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Mönchengladbach

Tod einer Schülerin bei Klassenfahrt: Kein Prozess

Mönchengladbach (dpa)

Gut dreieinhalb Jahre nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer Klassenfahrt hat das Landgericht Mönchengladbach die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen zwei Lehrerinnen abgelehnt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt, weil sie zu spät auf gesundheitliche Beschwerden der 13-Jährigen reagiert hätten.

Von dpa

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Nach Auffassung des Gerichts verletzten die Lehrerinnen zwar in mehrfacher Hinsicht ihre Aufsichtspflichten. Dies sei jedoch nicht Ursache für den Tod des Mädchens gewesen, denn aufgrund der Gesamtumstände sei eine medizinische Notfallindikation für einen Laien zumindest nicht sicher feststellbar gewesen. Die Schülerin war 2019 während einer Klassenfahrt nach London gestorben.

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