Tod eines Demenz-Patienten: Freispruch für Krankenpfleger
Köln (dpa/lnw)
Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag einen wegen Totschlags an einem Demenz-Patienten angeklagten Krankenpfleger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im April 2019 den 79-jährigen Mann wegen Überforderung im Nachtdienst im Krankenhaus Wermelskirchen «vorsätzlich und ohne rechtfertigenden Grund» erwürgt zu haben.
«Es gibt keine Sachbeweise, die den Angeklagten belasten», sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Zwar war die Kölner Rechtsmedizin nach der Obduktion des Leichnams zu dem Ergebnis gekommen, dass der 79-Jährige erwürgt worden sei. Ein Gegengutachten eines von der Verteidigung beauftragten Rechtsmediziners aus Hamburg hatte hingegen ergeben, dass der Mann wahrscheinlich an Herzversagen starb. Der Sachverständige hatte von einem durch diverse Vorerkrankungen sowie Alkohol- und Nikotinmissbrauch gezeichneten Herzen des 79-Jährigen gesprochen.
Für die Kammer blieb die Todesursache laut Urteilsbegründung deshalb ungeklärt. Doch selbst bei einem «hypothetisch unterstellten gewaltsamen Tod» des 79-Jährigen habe es keine Beweise dafür gegeben, dass der Angeklagte der Täter sei, sagte die Richterin.
Die Staatsanwaltschaft war zunöchst davon ausgegangen, dass der 47-Jährige aus Überforderung den dementen Patienten getötet hatte. Der alte Mann war in der Nacht wiederholt in verwirrtem Zustand über die Station geirrt. Jedes Mal brachte der Pfleger ihn unter Geschimpfe und Beleidigungen des Patienten zurück auf sein Zimmer. Dort hatte der Senior zudem auf den Boden uriniert und randaliert. Am vorletzten Verhandlungstag hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädiert.
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