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Konzertveranstalter

Verbraucherzentrale NRW mahnt Eventim ab

Düsseldorf/Münster

Von Fairness und Solidarität ist laut Verbraucherzentrale NRW beim Online-Tickethändler Eventim in der Corona-Krise wenig zu spüren. Daher flatterte dem Anbieter nun eine Abmahnung ins Haus.

WN

Alle Konzerte und Großveranstaltungen fallen derzeit aus. Foto: dpa

Ungezählte Sport- und Kulturveranstaltungen können wegen der Corona-Krise nicht wie geplant stattfinden, werden gestrichen oder verlegt. Dafür bringen viele Verbraucher oftmals großes Verständnis auf und sind bereit, Ersatztermine oder Gutscheine zu akzeptieren. Diese Fairness sollte allerdings auch für die Veranstalter gelten, schreibt die Verbraucherzentrale NRW.

Taube Ohren

Wer einen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann oder in einer existenziellen Notlage ist und das bezahlte Eintrittsgeld deshalb zurückverlangt, stößt jedoch bei manchen Anbietern offenbar auf taube Ohren. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb jetzt den Online-Tickethändler Eventim abgemahnt. Grundsätzlich gelte bei einer Verlegung auf einen anderen Termin, dass Ticketkäufer das bereits bezahlte Geld zurückverlangen könnten. Eventim verweigere das mit der Begründung, die Tickets seien weiterhin gültig. Diese Vorgehensweise verstoße gegen geltendes Recht, moniert die Verbraucherzentrale.

Ultimatum bis 17. April

Bis zum 17. April habe Eventim nun Gelegenheit, als Antwort auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW eine Unterlassungserklärung abzugeben. „Solidarität ist keine Einbahnstraße“, mahnt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, an. „Dass nun die Bundesregierung die Verbraucher sogar verpflichten will, Gutscheinangebote zu akzeptieren und damit in schwierigen Zeiten auf eigene Geldmittel zu verzichten, halten wir für extrem unfair und lehnen diesen Lösungsvorschlag entschieden ab“, betont Schuldzinski. Eventim habe allerdings in den der Verbraucherzentrale vorliegenden Fällen noch nicht einmal einen Gutschein angeboten.

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