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Prozess

Verlorener USB-Stick: Ex-Häftling zu Geldstrafe verurteilt

Bonn (dpa/lnw)

Rund vier Jahre nach einer Panne um einen verlorenen USB-Stick mit sensiblen Daten von Beamten der JVA Euskirchen ist ein Ex-Häftling in einem Berufungsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn sprach den Mann wegen Datenveränderung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Die Höhe der Geldstrafe belaufe sich auf 150 Euro.

Von dpa

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Fall hatte einst im Sommer 2018 für Aufsehen gesorgt. Ein JVA-Mitarbeiter hatte den Stick mit sensiblen Daten über rund 80 Vollzugsbeamte damals auf dem JVA-Parkplatz verloren, als er ihn mit nach Hause nehmen wollte. Er gelangte danach ausgerechnet in die Hände eines Häftlings. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten - mittlerweile im Ruhestand - war nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits im April 2020 gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Ihm war strafrechtlich das Ausspähen von Daten vorgeworfen worden.

Der nun verurteilte 41-Jährige Ex-Häftling hatte den Datenträger dem Urteil zufolge von einem Mithäftling bekommen, der ihn zufällig auf dem Parkplatz gefunden hatte. Die Befürchtung der Ermittler, dass die Häftlinge mit den sensiblen Daten Missbrauch betrieben haben könnten, bestätigte sich nicht. Dem Gericht zufolge waren die beiden Männer nur daran interessiert, private Videos auf den Stick zu spielen. Dabei wurden Teile der ursprünglichen Daten gelöscht.

Der 41-jährige Ex-Häftling war gegen ein Urteil des Amtsgerichts Euskirchen in Berufung gegangen. Der Bonner Berufungsrichter beließ es aber bei der Geldstrafe.

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