Suizidprävention
„Hilfe anbieten, Netzwerke bilden“
Münster/München
Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben? Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2020 eindeutig bejaht. Der Gesetzgeber muss eine Regelung treffen, die auch eine Suizid-Assistenz umfasst. Palliativmediziner mahnen, es müsse mehr um Prävention gehen, damit der Wunsch zum Suizid erst gar nicht entsteht. Dazu unser aktuelles Interview.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für nichtig erklärt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasse auch die Freiheit, auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der Gesetzgeber könne die Suizidhilfe regulieren. In dieser Debatte kommt der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) eine wichtige Bedeutung zu. Unser Redaktionsmitglied Johannes Loy sprach daher mit der Präsidentin der DGP, Prof. Dr. Claudia Bausewein aus München.
Seit dem umstrittenen Urteil aus Karlsruhe sind zwei Jahre ins Land gegangen. Wie weit ist die Politik denn nun mit dem Gesetzgebungsverfahren?
Claudia Bausewein: Just in diesen Tagen hat eine Abgeordnetengruppe des Bundestags noch mal einen weiteren Entwurf vorgestellt, es ist wohl schon der dritte oder vierte aus den Reihen des Parlaments heraus. Im vergangenen Jahr gab es zu diesem Themenkomplex eine Orientierungsdebatte im Bundestag. So, wie es momentan aussieht, wird es jedenfalls keinen Gesetzesvorschlag vonseiten des Gesundheitsministeriums geben. Das Ministerium hat in der Pandemie andere Prioritäten zu setzen. Viele Parlamentarier haben jedenfalls bislang dafür geworben, dass man ein Gesetz jetzt nicht kurzfristig durchdrückt.
Warum dauert das Gesetzgebungsverfahren nun schon so lange?
Bausewein: Die Entscheidung, dass der Gesetzgeber die Frage des assistierten Suizids neu regeln müsse, fiel fast zusammen mit dem Beginn der Corona-Pandemie. Wahrscheinlich wären wir sonst in der Diskussion schon viel weiter.
In welche Richtung gehen die bisher vorgestellten Gesetzentwürfe?
Bausewein: Sie gehen ganz deutlich in die Richtung, eine Suizidassistenz zu ermöglichen und gesetzlich zu regeln. Nur eine Gruppe hat neben einem Gesetzesvorschlag zur Suizidassistenz auch einen Antrag an die Regierung formuliert, die Suizidprävention zu stärken. Es muss darum gehen, Selbsttötungen möglichst zu vermeiden und Selbsttötungsabsichten zu erkennen und medizinisch abzufedern. Sowohl das Nationale Suizidpräventionsprogramm, die Kirchen wie auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin möchten aber gerade diesen Weg aufzeigen; denn wir sind auch in Deutschland bis jetzt in der Suizidprävention nicht gut genug aufgestellt.
Was halten Sie von der Aussicht, dass demnächst Ärztinnen und Ärzte möglicherweise Sterbenskranken ein Medikament für die Selbsttötung überreichen sollen?
Bausewein: Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass keine Medizinerin und kein Mediziner dazu verpflichtet werden kann, beim Suizid zu assistieren. Eine solche Aufgabe kann man nicht Ärzten gewissermaßen automatisch zuschieben. Der Deutsche Ärztetag und die Bundesärztekammer haben 2021 deutlich gemacht, dass die Suizidassistenz keine ärztliche Aufgabe ist. Wir Ärztinnen und Ärzte spielen eine wichtige Rolle im Verstehen der Not der Menschen. Was bringt sie dazu, Suizidassistenz zu wünschen? In diesem Kontext der Not eines Menschen kann man aus medizinischer Sicht vieles an Hilfe und Beistand anbieten. Da sind wir als Fachleute gefragt. Bei Patienten mit fortgeschrittenen Erkrankungen können es medizinische Probleme sein, die wir lindern können oder unkontrollierte Schmerzen, die den Wunsch nach dem Tod aufkeimen lassen. An mich wenden sich aber auch ältere und gebrechlichere Menschen. Wenn man dann mit diesen ins Gespräch kommt, ist gerade die Einsamkeit ein großes Thema oder das Gefühl, Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen. Wenn man dann ein lokales Netzwerk an Begleitung und Hilfe organisiert, steht das Thema „Suizidassistenz“ gar nicht mehr im Vordergrund. Auf diesem Feld sehe ich daher großen Handlungsbedarf.
Gibt es ein Recht auf Suizid?
Wenn es nun nach dem Willen des Verfassungsgerichts und des Gesetzgebers doch zu einer Regelung der Suizidassistenz kommt, welche Personen kämen denn dann für diese Assistenz in Betracht?
Bausewein: Je mehr man drüber nachdenkt, desto herausfordernder und schwieriger wird es, darauf eine Antwort zu finden. Sind es dann üblicherweise die Sterbehilfeorganisationen, die diese Assistenz übernehmen? Es wären in jedem Fall klare Regelungen zu treffen, dass ein Mensch seine Entscheidung, zu sterben, freiverantwortlich trifft. Es müssten zum Beispiel auch verpflichtende Zeitkorridore zwischen der Entscheidung des Patienten und dem assistierten Suizid eingerichtet werden.
Was richtet die jetzt geführte Diskussion unter der Ärzteschaft an? Steigt die Unruhe?
Bausewein: Das Thema sorgt natürlich für Diskussionen, aber nicht für Unruhe. Denn es kann ja niemand dazu gedrängt oder gar verpflichtet werden, beim Suizid zu assistieren. Genauso wenig, wie jemand verpflichtet werden kann, eine Abtreibung vorzunehmen. Aber natürlich ist es unter Kolleginnen und Kollegen so, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Manche Kollegen wollen im Ernstfall also durchaus Hilfestellung beim Suizid leisten. Auch auf dem Deutschen Ärztetag gab es eine breit geführte Debatte im vergangenen Jahr. Wenn also künftig ein Arzt beschließt, dass er beim Suizid assistieren möchte, dann wird er deswegen nicht von der Ärzteschaft belangt oder muss Konsequenzen fürchten.
Wie aber ändert sich bei einer solchen neuen Regelung unter Beteiligung von Ärzten das Bild des helfenden, Leben schützenden Arztes?
Bausewein: Nun ja, es kann durchaus sein, dass Patientinnen oder Patienten sich fragen, ob sie dem Arzt künftig auch noch so vertrauensvoll und unvoreingenommen gegenübertreten können.
Welche Möglichkeiten eröffnet die moderne Palliativmedizin, dem Lebensmüden seine Angst und damit auch seinen Todeswunsch zu nehmen?
Bausewein: Mit den Möglichkeiten der Palliativmedizin können wir körperliche Beschwerden, wie zum Beispiel Schmerzen oder Atemnot in der Regel sehr gut lindern. Auch bei seelischen Nöten oder Belastungen der Familie gibt es viele Unterstützungsmöglichkeiten, so dass in den allermeisten Fällen der Todeswunsch der Menschen deutlich in den Hintergrund tritt oder auch verschwindet. Diese Unterstützung kann sowohl zu Hause als auch im Krankenhaus ermöglicht werden.
Droht vielleicht künftig eine Spaltung in der Ärzteschaft, hier die Handlanger der Selbsttötung, dort die Lebensschützer?
Bausewein: Das habe ich so noch nicht wahrgenommen. Es ist momentan ein breit geführter Diskussionsprozess. Eine wirkliche Spaltung droht eher nicht. Es ist nun abzuwarten, was das Parlament und die Regierung in Bezug auf einen Gesetzesvorschlag machen. Hauptbestreben muss aus meiner Sicht die Stärkung der Suizidprävention sein. Es darf nicht sein, dass der Zugang zum assistierten Suizid einfacher wird als gute Pflege, psychiatrische oder psychotherapeutische Unterstützung oder Hospiz- und Palliativversorgung. Wir müssen sehr genau darauf schauen, dass ein assistierter Suizid nicht eine Normalität wird. Unsere Gesellschaft wird immer älter, die Situation für viele alte Menschen immer prekärer. Niemand will seinen Kindern zur Last fallen. Und dann kann schnell mal ein verhängnisvoller Druck entstehen.
Wie sieht die Situation in anderen Ländern aus?
Bausewein: In den Ländern, in denen auch Tötung auf Verlangen erlaubt ist, etwa in Niederlanden, Belgien oder seit Neuestem auch in Spanien, hat sich die Entwicklung immer mehr beschleunigt. In den Niederlanden steht das Verhältnis von Tötung auf Verlangen zu assistiertem Suizid bei etwa 95 zu 5, in Kanada sogar bei 99 zu 1. Bereits jetzt diskutieren manche Juristen, dass auch eine Tötung auf Verlangen in Deutschland möglich sein sollte, da es Situationen gibt, in denen ein Mensch nicht selbstständig das Suizidmittel einnehmen kann, etwa weil er gelähmt ist. Daher ist meine Befürchtung, dass wir nach der Diskussion um einen assistierten Suizid in den nächsten Jahren auch eine Debatte über die Tötung auf Verlangen bekommen werden.
Hinweis: Der Pressekodex sieht vor, dass über Suizide zurückhaltend berichtet wird. Grund für die Zurückhaltung ist die hohe Nachahmerquote nach jeder Berichterstattung über Selbsttötungen.
Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnten. Ergänzend können Sie das Angebot der Krisenhilfe Münster (0251-519005) in Anspruch nehmen und dort bis zu zehn kostenlose persönliche Beratungstermine vereinbaren.
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