Rechtsschutz
Gilt Ihr Rechtsschutz auch im Ausland?
Was ein Rechtsschutz im Ausland leisten kann. Bei beruflichen Reisen und bei privaten Reisen. Eine kurze Analyse.
Kommt es zu einem Rechtsstreit im Ausland ist der Rechtsschutz einer deutschen Rechtsschutzversicherung nicht immer gültig. Was leistet eine deutsche Rechtsschutzversicherung im Ausland und wo ist sie bindend?
Rechtsschutzversicherungen schützen vor Kosten die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. Während der Zeitraum des Rechtsschutzes in der Regel nicht begrenzt ist, es sei denn der Rechtsschutzvertrag ist befristet, ist der örtliche Geltungsbereich meist klar definiert und begrenzt. Wer also regelmäßig im Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher über die Geltungsbereiche seiner Rechtsschutzversicherung im Klaren sein. Dabei spielt es keine Rolle ob der Auslandsaufenthalt aus privaten oder geschäftlichen Gründen erfolgt. Denn nicht jede Rechtsschutzversicherung bietet automatisch einen internationalen Rechtsschutz. Wer also oft im Ausland unterwegs ist, sollte nicht nur auf den Preis der Rechtsschutzversicherung achten. Der Geltungsbereich kann entscheidend sein.
Trotz der vielen Unterschiede gilt in der Regel ein EU-Standard
Neben der deutschlandweiten Gültigkeit hat sich bei den deutschen Rechtsschutzversicherungen der EU-Standard etabliert. Somit deckt ein deutscher Rechtsschutz auch Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Europäischen Union ab. Oft ist dieser Gültigkeitsbereich noch durch angrenzende Mittelmeerländer erweitert. Dies betrifft also auch nicht EU-Staaten. Zusätzlich wird der Rechtsschutz auch auf den Kanarischen Inseln, der Schweiz und Norwegen gewährt. Bei Fragen des Gültigkeitsbereiches von Rechtsschutzversicherung gilt generell: Nicht der Ort des Rechtsfalls ist entscheidend, sondern der Standort des dafür zuständigen Gerichtes. Die Rechtsschutzversicherung interessiert also nur das Land, aus dem die Anklage gegen Sie stammt oder in das die Klage von Ihnen eingereicht wird.
Das Berufsrecht zählt bei Rechtsstreitigkeiten von Geschäftsreisen
Rechtsstreitigkeiten während Geschäftsreisen fallen meist unter den Rechtsbereich des Berufsrechts und sind somit örtlich nicht beschränkt. Ganz anders verhält es sich mit Urlaubsreisen, hier muss teilweise auf den Geltungsbereich bzw. auf den Ort des Urlaubes geachtet werden. Die meisten Rechtsversicherungen bieten jedoch weltweiten Urlaubsschutz für eine begrenzte Zeitspanne von sechs Wochen an. Danach besteht kein Rechtsschutz mehr. Auch sollten Sie unbedingt die Dauer des Aufenthalts nachweisen können. Hier empfiehlt es sich zum Beispiel Flugtickets oder sonstige Buchungen zu verwenden.
Die Kostenabdeckung entspricht den deutschen Rechtsschutzbestimmungen
Die Höhe der Kostenabdeckung bleibt im Ausland unverändert. Das bedeutet, dass in der Regel alle anfallenden Gerichtskosten gemäß den Bestimmungen des deutschen Rechtsschutzes von der Versicherung übernommen werden. Zusätzlich werden bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland auch die aufkommenden Reisekosten von der Rechtsschutzversicherung beglichen. Dies kann auch für Anwaltsreisen gelten.
In jedem Fall: Rechtsschutzvertrag lesen und vergleichen
Alle genauen Bestimmungen und Konditionen Ihres Rechtsschutzes finden Sie in ihrem Versicherungsvertrag. Auf diesem sollte unbedingt vorher ein Blick geworfen werden. Bei Bedarf bieten viele Rechtsschutzversicherungen buchbare Zusatzleistungen an, mit denen sich der passende Rechtsschutz gestalten lässt. Die zahlreichen Anbieter und Möglichkeiten machen einen Vergleich zwischen den Rechtsschutzversicherungen sinnvoll. Schließlich lässt sich jeder Rechtsschutz an individuellen Bedürfnisse und Wünsche anpassen. Nutzen Sie dafür einfach den Vergleichsrechner auf wn.de und sparen Sie nicht nur Kosten, sondern erweitern Sie auch den Leistungsumfang.
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