1. www.wn.de
  2. >
  3. Service
  4. >
  5. Verbrauchertipps
  6. >
  7. Grundsteuer wird neu berechnet: Tipps und Tricks zur Steuererklärung

  8. >

Grundeigentümer

Grundsteuer wird neu berechnet: Tipps und Tricks zur Steuererklärung

Münster

Der Ärger ist groß: Millionen Grundeigentümer müssen bis Ende Oktober Daten für die neue Berechnung der Grundsteuer abgeben. Erst war das Elster-Portal auf den Ansturm nicht vorbereitet, nun stolpern viele über unverständliche Formulare. Doch es gibt Abhilfe.

Von Stefanie Meier

Grün, blau und grau: Erst Daten eingeben, dann prüfen und schließlich versenden. Wer diesen farblichen Dreiklang auf dem Elster-Portal in Sachen Grundsteuer durchgearbeitet hat, darf sich freuen. Foto: Robert Günther/dpa

Puh, es ist geschafft. Das Elster-Portal meldet in wunderbarer Vermeidung von Verben jeglicher Art: „Bestätigung der Übermittlung der Grundsteuer“. Auch für Menschen, die schon jahrelang ihre Steuererklärung über das Portal machen, ist das ein Grund zum Feiern. Denn einfach ist es wahrlich nicht. Wir geben Tipps und klären einige grundsätzliche Fragen.

Vorbereitung: ist das A und O. Im Internet gibt es Checklisten für die nötigen Daten. Die wichtigsten Angaben stehen bereits in dem Anschreiben, das Grundsteuerzahler vom Finanzamt erhalten haben. „Die muss der Eigentümer aber unbedingt noch selbst überprüfen“, rät Volker Kaiser, Steuerberater und Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe. Zusätzlich müssen in der Regel nur noch die Eigentumsanteile, das Baujahr sowie die Wohn- und Nutzflächen des Eigentums angeben werden. Suchen Sie am besten also vor dem Ausfüllen alle Angaben zusammen.

Elster-Portal beantwortet viele Fragen

Ruhig bleiben: Lassen Sie sich nicht von Wörtern wie „Feststellungserklärung“ abschrecken. Das Elster-Portal sieht auf den ersten Blick kompliziert aus. Es enthält aber viele kleine blaue Buttons mit Fragezeichen. Wenn man dort draufklickt, gibt es Antworten, die in vielen Fällen weiterhelfen. Privateigentümer müssen meist nur den „Hauptvordruck“ und die „Anlage Grundstück“ ausfüllen. Eine Fundgrube für Klickanleitungen und Ausfüllhilfen, die laufend aktualisiert werden, ist das Internet-Portal der Finanzverwaltung NRW.

Stichwort Miteigentum: Der Eigentumsanteil muss aufgeteilt in Zähler und Nenner angegeben werden. Gehört Ihnen die Hälfte eines Grundstücks, steht im Kaufvertrag 500/1000. Wenn Sie den Wert 500 in Elster bei Zähler eintragen, funktioniert das aber nicht immer. Manchmal hilft es, den Wert mit vier Stellen hinter dem Komma einzutragen: 500,0000. Beim Nenner reicht 1000.

Wann liegt eine Kernsanierung vor?

Stichwort Kernsanierung: In der Anlage „Grundstück“ taucht irgendwann die Frage nach einer Kernsanierung auf. Um eine Kernsanierung, die den zu versteuernden Wert des Gebäudes natürlich steigert, handelt es sich nur, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind: neues Dach inklusive Dämmung, neue Fassade inklusive Dämmung, neue Fenster und Türen, neuer Innenausbau, neue Fußböden, neue Bäder, neue Heizungsanlage, neue Sanitär- und Elektroinstallationen. „Das Gebäude muss sich nahezu in dem Zustand eines Neubaus befinden“, erläutert eine Sprecherin des NRW-Finanzministeriums.

Stichwort Erbpacht: Hier muss nicht etwa der Besitzer des Grundstücks, sondern der Erbbauberechtigte die Erklärung abgeben.

Stichwort Steuervergünstigung: Die Frage nach möglichen Steuervergünstigungen taucht in den Formularen sehr häufig auf. Laut einer Sprecherin des NRW-Finanzministeriums kann sie in vielen Fällen vernachlässigt werden. Steuervergünstigungen gibt es für wenige bestimmte Grundstücksarten, etwa Friedhöfe.

Daten in Elster auf Fehler prüfen lassen

Die gute Nachricht: Wenn Sie alles ausgefüllt haben, können Sie die Daten auf Ungereimtheiten überprüfen lassen. Wenn es hier keine Beanstandungen mehr gibt, klicken Sie einfach den Button „Versenden“. Vor dem Abschicken gibt es noch mal alle Daten im Überblick und zum Ausdrucken. Danach klicken Sie einfach auf „Absenden“ – und schwupps, das war es dann. Die Bestätigung flattert dann schnell ins Mailpostfach. Danach können Sie das Thema Grundsteuer abhaken – bis dann Ende 2024 die neuen Bescheide von den Kommunen verschickt werden.

Stichwort Alternativen: Ein einfacheres Ausfüllen als bei Elster verspricht ein Portal des Bundesfinanzministeriums. Menschen, die bereits einen Elster-Zugang besitzen, können dieses aber derzeit noch nicht nutzen. Technisch sei hierfür die Anbindung des Angebots an eine bestimmte Schnittstelle bei Elster erforderlich, sagt das Bundesfinanzministerium. „Hieran wird derzeit noch gearbeitet“, sagte ein Sprecher und kündigte den Abschluss der Arbeiten für September 2022 an. www.grundsteuererklärung-fuer-privateigentum.de

Hilfe vom Steuerberater: Sie können das Ganze natürlich auch von einem Steuerberater ausfüllen lassen. Auch dann gilt: gute Vorbereitung ist alles. Laut Volker Kaiser, Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, berechnen derzeit die meisten Steuerberater ihre Leistung nach Zeitaufwand. „Zwischen 150 und 200 Euro“ vermutet Kaiser als Rechnungsbetrag für das Ausfüllen der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. www.grundsteuer.nrw.de

Startseite