Urteil der Kreisspruchkammer Tecklenburg
Drastische KSK-Strafe: Ein Jahr Sperre
Tecklenburger Land
Für ein Jahr bis zum 30. September 2017 zog die Kreisspruchkammer Tecklenburg jetzt einen Spieler des VfL Eintracht Mettingen wegen grober Unsportlichkeit sowie Beleidigung und Bedrohung des Schiedsrichters und von Gegenspielern aus dem Verkehr.
So eine saftige Sperre verhängt die Kreisspruchkammer (KSK) auch nicht so häufig. „Aber es war nötig bei den Vergehen“, versichert Vorsitzender Horst Gerseker. Für ein Jahr bis zum 30. September 2017 zog die Spruchkammer jetzt einen Spieler des VfL Eintracht Mettingen wegen grober Unsportlichkeit sowie Beleidigung und Bedrohung des Schiedsrichters und von Gegenspielern aus dem Verkehr. Außerdem muss er die Verfahrenskosten von knapp 140 Euro tragen. Verein und Spieler haben das Urteil angenommen. Es ist damit rechtskräftig.
Während und nach dem Spiel der Kreisliga B, Staffel 2, am 2. Oktober zwischen GW Steinbeck 2 und Eintracht Mettingen 3 (6:2) soll der Torhüter der Gäste völlig ausgerastet sein. Die Vorfälle, die der Schiedsrichter während der Verhandlung schilderte, wurden zu großen Teilen von den Zeugen bestätigt. Darunter waren auch Mettinger Spieler.
So blieb der Spruchkammer nichts anderes übrig, als eine solch drastische Strafe zu verhängen, zumal der Keeper schon in der vergangenen Saison wegen eines ähnlichen Vergehens für ein Vierteljahr gesperrt worden war.
Auslöser für Ausraster
Was ist passiert? Während der besagten Partie entschied der Referee nach einer guten Stunde und einem Foul des Eintracht-Schlussmanns im Strafraum auf Elfmeter. Den verwandelte der Steinbecker zum 3:1, was wohl der Auslöser für den folgenden Ausraster gewesen sein dürfte. Der Keeper soll nach dem Treffer auf den Schützen zugerannt sein, ihn bedroht und beschimpft haben. Dafür sah er Gelb – beruhigte sich aber nicht.
Auch nach dem Wiederanstoß habe der Torhüter weiter gemeckert, schildete der Schiedsrichter, woraufhin er Gelb-Rot zog.
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Beruhigen konnte sich der Keeper immer noch nicht. Im Gegenteil. Daraufhin soll er den Schiedsrichter beschimpft haben, ehe er dann doch den Platz verließ. Aber es ging weiter. Auch von der Seitenlinie aus soll der beschuldigte Spieler unaufhörlich weiter gemeckert haben, was den Schiedsrichter dazu veranlasste, die rote Karte zu zücken.
Unrühmlicher Schlussakkord
Und noch immer war es nicht vorbei mit den „Aktionen“ des Übeltäters. Nach dem Abpfiff, der Schiedsrichter hatte bereits seine Kabine betreten, folgte der Schlussakkord. Mit beiden Fäusten soll der Torhüter an die Kabinentür des Referees getrommelt und den Schiedsrichter massiv bedroht haben. Erst ein zufällig vorbeikommender Steinbecker Betreuer verhinderte, dass der Mettinger tatsächlich die Kabine betreten konnte.
Aufgrund dieser Vorfälle sah sich die Kreisspruchkammer nach halbstündiger Beratung, die Verhandlung zuvor hatte bereit länger als 90 Minuten gedauert, veranlasst, eine Sperre von einem Jahr gegen den Schlussmann des VfL Eintracht auszusprechen.
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