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Stadtsportbund Münster

Verhoeven kandidiert als Vorsitzender – Schmitz in die zweite Reihe

Im Mai dürfte es im Vorstand des Stadtsportbunds einen Wechsel geben. Michael Schmitz zieht sich von der Spitze in die zweite Reihe zurück, dafür rückt Jörg Verhoeven – das Votum der Mitgliederversammlung vorausgesetzt – in die Position des ehrenamtlichen Vorsitzenden.

Jörg Verhoeven

Eine personelle Rochade steht beim Stadtsportbund Münster, dem Dachverband aller 200 Sportvereine der Stadt, an: Bei der Mitgliederversammlung am 3. Mai wird der seit fünf Jahren tätige und bis 2024 gewählte ehrenamtliche Vorsitzende, Michael Schmitz, sein Amt vorzeitig zur Verfügung stellen. Als seinen Nachfolger schlägt der SSB-Vorstand den Mitgliedsvereinen mit Jörg Verhoeven einen der bisherigen vier stellvertretenden Vorsitzenden vor. Schmitz wiederum wird als Kandidat für die dann vakanten Stellvertreterposition kandidieren. „Ich rücke nur ins zweite Glied“, sagt er.

Michael Schmitz Foto: SSB

„Durch diesen Tausch möchten wir gewährleisten, dass der Vorstand des SSB mit größtmöglicher Kontinuität und maximaler Schlagkraft weiter für die Mitgliedsvereine tätig sein kann“, erläutert Schmitz, der den Vorsitz aufgrund anstehender beruflicher Veränderungen abgibt, aber wie schon von 2016 bis 2018 im geschäftsführenden Vorstand als Stellvertreter insbesondere für die Themen Veranstaltungen, Kommunikation und Sportpolitik mitarbeiten will.

Warme Worte vom Vorgänger

„Wir dürfen uns alle glücklich schätzen, dass mit Jörg Verhoeven eine so eine anerkannte und allseits geschätzte und bestens vernetzte Persönlichkeit des münsterischen Sports bereit ist, für das Amt des Vorsitzenden zu kandidieren“, sagt Schmitz.

Jörg Verhoeven

Verhoeven ist seit 2018 Mitglied des Vorstandsteams und war beruflich bis Ende Februar dieses Jahres Leiter des Hochschulsports der Uni Münster. Der passionierte Rennradfahrer konstatiert: „Wenn die Mitgliederversammlung unserem Votum folgt, bleibt das bewährte Team beisammen.“ Die personelle Rochade ist in den Gremien des Vorstandes, im Geschäftsführenden Vorstand wie im Gesamtvorstand, auf einhellige Zustimmung getroffen.

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