Verfassungsgericht erlaubt Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU
Karlsruhe (dpa)
Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen.
Der Zweite Senat wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück.
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