Bundesanstalt überzieht bis September
Grundsteuer: Bund reißt eigene Frist
Berlin
Gleich und gleicher: Die Grundsteuererklärung muss bis Ende Januar abgegeben sein. Die Frist hat der Bund festgelegt. Jetzt wurde bekannt: Für seine eigenen Liegenschaften gilt die Regel nicht.
Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung für Bürger und Betriebe läuft Ende dieses Monats ab. Nun wurde bekannt: Der Bund schafft es für seine eigenen Immobilien nicht, die selbst gesetzten Vorgaben einzuhalten. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Frage des CDU-Parlamentariers Christoph Ploß hervor.
Wie der „Spiegel“ berichtet, will der Bund die Erklärung für seine Liegenschaften „nach der jetzigen Planung“ erst bis Ende September einreichen. Zwar ist der überwiegende Teil der bundeseigenen Grundstücke, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet werden, laut „FAZ“ grundsteuerbefreit. Dennoch ist für jedes dieser Grundstücke eine Erklärung abzugeben.
Bund setzt auf IT-Lösung für Abgabe
In der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Toncar (FDP) heißt es: „Die einzelne händische Einreichung der rund 26 000 Grundsteuererklärungen gegenüber einer Vielzahl verschiedener Finanzämter deutschlandweit wäre außerordentlich aufwendig und ineffizient.“ Daher habe man sich für eine IT-Lösung entschieden. Mit der Datenerhebung sowie Datenpflege sei Mitte 2022 begonnen worden. Für die steuerpflichtigen Liegenschaften will der Bund seine Meldungen bis Ende März abschließen. Für den gesamten Liegenschaftsbestand sollen die Erklärungen bis zum 30. September eingereicht werden.
Reaktionen
CDU-Politiker Ploß reagierte sauer: „Millionen Eigenheimbesitzer und Steuerberater sind gezwungen, bis Monatsende unter Hochdruck und rechtlichen Unsicherheiten ihre Grundsteuererklärung fertigzustellen“, erklärte er gegenüber „tagesschau.de“. Und das zuständige Finanzministerium selbst habe noch keine einzige Erklärung abgegeben. „Den Bürgern eine viel zu knappe Frist aufzudrücken, die nicht einmal die eigene Verwaltung einhalten kann, ist eine Frechheit“, so Ploß.
Weitere Verlängerung der Frist gefordert
Die Vorsitzende der Mittelstands und Wirtschaftsunion (MIT), Gitta Connemann, forderte vor diesem Hintergrund eine weitere Verlängerung der Abgabefrist auch für Bürger und Betriebe bis Ende September.
Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen können die Erklärung seit dem 1. Juli 2022 online abgeben. Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Fast 36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Bisher hat erst die Hälfte der Grundstücksbesitzer die Erklärung abgegeben. Nach einer Umfrage des Portals „Grundsteuer.de“ erklärten 84,4 Prozent der Befragten, das Ausfüllen der Formulare sei zu schwierig. Ebensoviele sind darum der Ansicht, dass ihnen beim Ausfüllen Fehler unterlaufen sind. Darum erwägen sie schon jetzt, gegen den späteren Bescheid Einspruch einzulegen.
Startseite