Urteil
Gleicher Name wie Sprachassistent - Mädchen erhält Zweitnamen
Göttingen
Weil ein Mädchen den gleichen Namen wie ein Sprachassistent hat, wollten die Eltern ihr einen zweiten Vornamen geben. Die Stadt lehnte den Antrag ab, die Eltern des Vorschulkindes klagten daraufhin - mit Erfolg.
Weil ein Mädchen den gleichen Namen wie ein Sprachassistent hat, darf es einen zweiten Vornamen erhalten. Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen, wie es am Donnerstag mitteilte.
Gegen das zugestellte Urteile kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden. Ihre Tochter leide aufgrund ihres Namens erheblich unter Mobbing und Hänseleien, argumentierten die Eltern des Vorschulkindes. Immer wieder würden dem Kind auch Befehle erteilt. Einen Antrag für einen zweiten Vornamen lehnte die Stadt ab, die Eltern klagten daraufhin. Das Verwaltungsgericht Göttingen gab ihnen am 21. Juni Recht.
Der Name sei besonders missbrauchsgeeignet
Der Produktname des bekannten Sprachassistenten sei ein Schlüsselwort zur Nutzung des Gerätes und deshalb in besonders herausragendem Maße missbrauchsgeeignet, befand das Gericht. Er lade dazu ein, beleidigende und erniedrigende Befehle an Personen mit dem gleichen Namen zu erteilen. Da das Mädchen seinen bisherigen Vornamen sowie Nachnamen behalte, werde es bei Behörden keine Probleme haben - beispielsweise bei der Beantragung eines Ausweises.
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