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Raser unter Mordanklage

Prozessauftakt in Berlin: Illegales Autorennen mit tödlichen Folgen

Münster/Berlin

„Die Wahrscheinlichkeit, dass die beiden Angeklagten wegen Mordes auch verurteilt werden, würde ich als relativ hoch einstufen.“ Gregor Samimi, Fach­anwalt für Verkehrsrecht und Experte des Deutschen Anwaltvereins, sieht schwarz für die zwei jungen Männer, die sich seit Donnerstag vor dem Berliner Land­gericht wegen eines illegalen Autorennens verantworten müssen. Auf dem Kurfürstendamm hatten ein 24- und ein 27-Jähriger im Februar einen Zusammenstoß mit einem Jeep ver­ursacht, in dessen Folge der 69-jährige Fahrer des Ge­ländewagens verstarb.

Mirko Heuping

Die Tauentzienstraße als Verlängerung des Kurfürstendamms führt zentral durch den Berliner Westen. Anfang des Jahres war die Straße Schauplatz eines illegalen Autorennens, bei dem ein Unbeteiligter starb. Der Vorfall ereignete sich in Sichtweite der Gedächtniskirche. Foto: dpa

Erstmals führte ein derartiger Unfall im Zuge eines illegalen Rennens zu einer Mordanklage. Die Staats­anwaltschaft begründete dies mit zwei erfüllten Mordmerk­malen. Zum einen hätten die Männer aus niederen Beweggründen ge­handelt und zum anderen mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen gemeingefährliche Mittel eingesetzt. Da die Männer mit 160 Stundenkilometern durch Berlin gerast sind und mehr als ein Dutzend roter Ampeln überfahren hatten, hätten sie einen tödlichen Unfall eines Dritten bewusst in Kauf genommen.

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Ein überfälliges Signal

„Wenn die Angeklagten schweigen, wird es sicher schwerer für die Kammer, den Vorsatz nachzuweisen, doch die geschlossene Indizienkette spricht für sich“, sagt Samimi. Damit könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden. Bislang sind in ähnlichen Fällen – wie bei einer Raserei im Februar in Köln mit tödlichem Ausgang für eine Radfahrerin – die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung oft mit Bewährungsstrafen davongekommen.

Um weitere Unfälle dieser Art von vorneherein zu verhindern, hat NRW-Justiz­minister Thomas Kutschaty jüngst einen Gesetzes­entwurf in den Bundesrat eingebracht, nach dem die Teilnahme an illegalen Autorennen künftig als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Damit steige die Abschreckungsgefahr. Eine Zustimmung von Bundesrat- und -tag steht noch aus.

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