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Deutsche Post will Gesetzesänderung

Bald Automaten statt Postfilialen?

Bonn/Düsseldorf

Als „Universaldienstleister“ hat die Post Pflichten zu erfüllen. Eine besagt, dass die nächste Filiale nicht allzu weit weg sein darf. Nun will der Gesetzgeber besagte Pflichten überarbeiten. Gut möglich, dass künftig mehr Automaten und weniger Filialen genutzt werden.

Von Wolf von Dewitzund Jürgen Stilling

Sind Poststationen bald der Ersatz für Filialen? Das hängt vom neuen Postgesetz ab. Foto: dpa

Solche Automaten heißen Poststationen – aktuell gibt es in  Deutschland davon lediglich rund 100 – Tendenz steigend. Im Vergleich zu den 13 000 Packstationen, die nur für Pakete konzipiert sind, ist diese Automatenart noch in den Anfängen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat unlängst ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem Vorschläge zur Reform des völlig veralteten Postgesetzes enthalten sind. Das Gesetz enthält Pflichten, an die sich die Post als sogenannter Universaldienstleister zu halten hat. Die Vorgaben stammen aus dem Jahr 1999 – aus einer Zeit, als viele Bundesbürger noch ausgiebig Briefe schrieben und Emails bestenfalls vom Hörensagen kannten. Seit damals ist vorgeschrieben, dass die Post in jeder Gemeinde mit mehr als 2000 Einwohnern mindestens eine Postfiliale haben muss. Bei mehr als 4000 Einwohnern darf die Verkaufseinrichtung nicht weiter entfernt sein als zwei Kilometer.

Bei der Erfüllung dieser Pflicht hat die Post ihre Mühe, denn, so NRW-Postsprecher Rainer Erzner: „Es gibt keine eigenen Filialen mehr.“ Die Annahmestellen würden etwa vom Partner Postbank, der zur Deutschen Bank gehört, oder von kleinen Selbstständigen wie Lotto-Annahmestellen oder Geschenkartikelläden betrieben. „Allein von der Postdienstleistung kann niemand existieren“, betont Erzner.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gab es bundesweit zuletzt etwa 140 Standorte, wo die Post sein müsste, es aber nicht ist – gut ein Prozent der Pflichtstandorte sind das. Das Defizit liegt häufig daran, dass ein Kiosk oder ein kleiner Supermarkt dichtgemacht hat. Im Zuge des Strukturwandels auf dem Land geben immer mehr Einzelhändler auf. Dadurch hat die Post weniger externe Helfer, die in ihrem Auftrag Dienstleistungen anbieten. Das setzt den Konzern in Sachen Filialpflicht unter Druck. In der Regel werden dann laut Erzner Interimsfilialen von einer Post-Tochter betrieben. „Doch da sind die Öffnungszeiten dann sehr eingeschränkt“, räumt der Firmensprecher ein.

Und nun kommen die Automaten ins Spiel. Sie sind für die Erfüllung der Filialnetz-Pflicht bisher nicht relevant. Künftig aber sollen „digitale und automatisierte Lösungen“ im Rahmen des Universaldienstes „angemessen berücksichtigt werden“, wie es in dem vage formulierten Eckpunktepapier des Ministeriums heißt. Jederzeit verfügbare Automaten könnten „den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen“.

Würden künftig Automaten angerechnet für die Filialpflicht, wäre das eine Erleichterung für die Post. Wie genau die Reform ausgehen und die überarbeitete Filialpflicht aussehen wird, ist zwar noch offen. Klar ist aber: Der Gesetzgeber hat das Automatenthema auf dem Schirm.

Wäre die Gesetzesänderung ein Schritt zu einem Automaten-Filialnetz? Ein Post-Sprecher äußert sich zurückhaltend. Einerseits verweist er darauf, dass Automaten in vielen Bereichen längst ein unverzichtbarer Bestandteil geworden seien, etwa beim Fahrkartenkauf oder bei der Bargeldabhebung. „Auch im Postbereich ist es so, dass häufig nachgefragte Dienstleistungen wie der Kauf von Brief- und Paketmarken oder der Versand von Briefen und Paketen einfach und bequem über automatisierte Einrichtungen abgewickelt werden können.“ Andererseits betont er, dass man weiter „auf personenbediente Formate“ setze.

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